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SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?

Kategorie: Schulden-und-Kredit  ·  erstellt von Sigrid  ·  21. Mär 2025, 11:32  ·  20 Antworten · 1265 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos und hoffe, dass jemand hier Erfahrung damit hat. Ich bin 68, Rentnerin, und habe eine ganz ordentliche Rente von knapp 1.600 Euro netto im Monat — für Rostock ist das eigentlich mehr als ausreichend. Trotzdem wurde ich neulich für eine Mietwohnung abgelehnt. Und zwar angeblich wegen meiner SCHUFA.

Der Hintergrund: Vor fast drei Jahren hatte ich einen kleinen Streit mit einem Inkassounternehmen wegen einer Handy-Rechnung, die ich bestritten hatte. Das war am Ende eine Fehler des Anbieters, wurde bereinigt, der Eintrag müsste also eigentlich erledigt sein. Aber offensichtlich steht da noch irgendetwas.

Der Makler hat mir am Telefon kurz gesagt, der Vermieter lehne aufgrund meiner SCHUFA-Auskunft ab — mehr Erklärung gab es nicht. Keine schriftliche Begründung, nichts. Ich habe eine tadellose Zahlungsmoral seit Jahrzehnten, zahle alle Rechnungen pünktlich, habe keinerlei laufende Schulden.

Jetzt meine Fragen: Darf ein Vermieter einen negativen SCHUFA-Eintrag überhaupt als alleinigen Ablehnungsgrund nehmen, wenn das Einkommen offensichtlich stimmt? Und was kann ich tun — kann ich verlangen, dass der Eintrag gelöscht wird? Ich hab keine Ahnung, wie das alles funktionirt.

Über jeden Hinweis dankbar!

Sigrid

— Mit 68 noch was dazulernen – warum nicht!

Hey Sigrid, kurze Antwort zuerst: Ja, Vermieter dürfen das leider. Die können im Prinzip jeden ablehnen, den sie wollen — solange sie nicht diskriminieren wegen Herkunft, Geschlecht, Religion usw. (AGG). Ein schlechter SCHUFA-Score fällt da nicht drunter.

Aber: Der entscheidende Punkt bei dir ist, ob der Eintrag überhaupt noch rechtens da steht. Erledigte Forderungen werden nach 3 Jahren gelöscht — gerechnet ab dem Jahr der Erledigung. Wenn das also Ende 2021 bereinigt wurde, sollte der Eintrag Ende 2024 weg sein. Du solltest dir sofort deine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA holen (einmal pro Jahr gratis über schufa.de, nennt sich "Datenkopie nach Art. 15 DSGVO"). Dann weißt du, was da wirklich drin steht.

Wenn der Eintrag falsch oder veraltet ist, hast du ein Recht auf Löschung und kannst Widerspruch einlegen. 😉

— Freiberufler-Steuern: Jeden Monat ein neues Abenteuer.

@Schnellrechner_Silvio hat das Wesentliche gesagt. Ich ergänze noch: Die SCHUFA ist datenschutzrechtlich an die DSGVO gebunden. Wenn ein Eintrag falsch ist oder die Löschfrist abgelaufen ist, musst du das schriftlich bei der SCHUFA anfechten — die haben dann einen Monat Zeit zu reagieren.

Für den konkreten Fall mit der Wohnung: Leider bringt das rückwirkend nichts mehr. Aber für die nächste Bewerbung kannst du proaktiv vorgehen — eine saubere SCHUFA-Auskunft selbst mitbringen, ergänzt durch einen Einkommensnachweis. Viele Vermieter reagieren dann ganz anders, wenn du die Unterlagen schon vollständig hinlegst.

— Von aktiven Fonds zu ETFs – hätte ich früher machen sollen.

Och Sigrid, das kenn ich. Hab mal ne ähnliche Situation gehabt wegen einer alten Handyrechnung bei o2, die eigentlich strittig war. Die SCHUFA merkt sich sowas leider länger als man denkt.

Was ich damals gemacht hab: Direkt bei der SCHUFA angefragt und den Nachweis von dem Anbieter hingeschickt, dass die Forderung zurückgezogen wurde. Hat geklappt, Eintrag war weg nach ca. 6 Wochen. Kostet keine Mühe, nur Nerven 😄

Hol dir erstmal die kostenlose Selbstauskunft, dann siehst du ob der Eintarg überhaupt noch drin ist.

— Auf der Autobahn und im Haushaltsbuch – Kurs halten.

Nur kurz zum rechtlichen Teil, weil das immer wieder falsch verstanden wird: Ein Vermieter darf eine SCHUFA abfragen und darf auf Basis davon ablehnen. Das ist vollkommen legal. Er muss dir auch keine Begründung geben. Klingt unfair, ist aber so.

Was nicht legal wäre: wenn er den Score falsch interpretiert oder einen bereits gelöschten Eintrag als Basis nimmt. Aber das nachzuweisen ist fast unmöglich, weil du ja nicht weißt, was in seiner Auskunft stand.

Fazit: Energie lieber in die SCHUFA-Bereinigung stecken als in Widerspruch gegen den Vermieter. 💪

— Kontoführungsgebühren sind Raub am kleinen Mann.

Ich möchte hier etwas präzisieren, was in den vorigen Antworten leicht untergeht.

Die Löschfristen der SCHUFA sind folgende: Erledigte Forderungen (also bezahlte oder zurückgezogene) werden grundsätzlich nach 3 Jahren zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Erledigung gelöscht. Wenn deine Forderung also z.B. im März 2022 als erledigt markiert wurde, bleibt der Eintrag bis zum 31. Dezember 2025 gespeichert — also noch fast ein weiteres Jahr. Das überrascht viele.

Außerdem: Wenn der Eintrag noch im System ist, hat der Vermieter ihn möglicherweise korrekt ausgewertet. Das ändert nichts an deiner Lage, aber du solltest wissen womit du es zu tun hast bevor du Briefe schreibst.

Hol dir die Selbstauskunft. Dann reden wir weiter.

— 40 Jahre Bank, trotzdem kein Millionär. Man lernt dazu.

warte mal kurz, also der eintrag kann noch 3 jahre nach erledigung drin stehen?? das ist ja der hammer 😂 ich dachte wenn man zahlt ist es sofort weg lol

sorry sigrid off topic aber das wusste ich echt nicht. lern auch grad dazu 😅

— Ich versteh das mit dem Dispo immernoch nicht ganz lol
Girokonto_Gnom_Gerd schrieb:ich dachte wenn man zahlt ist es sofort weg lol

Nein, leider nicht. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die SCHUFA unterscheidet zwischen dem Datum der Erledigung und dem Datum der Löschung. Der Eintrag bleibt sichtbar, wird aber als "erledigt" markiert. Viele Vermieter und Banken werten auch erledigte Einträge noch negativ aus — das ist deren gutes Recht.

Einzige Ausnahme: Forderungen unter 2.000 Euro, die innerhalb von 6 Wochen nach Eintragung bezahlt wurden, werden sofort gelöscht. Das ist die sogenannte "Kulanzregelung". Aber das dürfte hier nicht zutreffen.

— 40 Jahre Bank, trotzdem kein Millionär. Man lernt dazu.

alter das system ist so ne frechheit ehrlich. zahlt man alles brav ab und die schufa hängt einem trotzdem noch jahrelang nach. wär bei mir fast auch so gelaufen mal, hatte nen alten handyvertrag von nem ex-mitbewohner irgendwie auf meinem namen 🤦

@SparstrumpfSigrid probier mal den weg über die SCHUFA-ombudsstelle wenn die normal nicht reagieren. die schlichten kostenlos zwischen dir und der schufa. hab gehört das geht schneller als der normale beschwerdeweg

— 12% Dispozins ist Abzocke. Punkt.

Ich möchte einen anderen Aspekt einbringen, der hier noch nicht angesprochen wurde.

Wenn die Forderung damals bestritten und vom Anbieter zurückgezogen wurde — also nie eine berechtigte Forderung war — dann hätte der Eintrag unter Umständen gar nicht erst in die SCHUFA eingetragen werden dürfen. Die SCHUFA-Kriterien sehen vor, dass ein Eintrag nur zulässig ist, wenn die Forderung unbestritten oder tituliert ist.

Das bedeutet: Du könntest argumentieren, dass der Eintrag von Anfang an rechtswidrig war. In dem Fall musst du nicht die 3-Jahres-Frist abwarten, sondern kannst sofortige Löschung verlangen — mit dem Nachweis, dass die Forderung nie berechtigt war. Hast du noch Unterlagen von damals, die zeigen, dass der Anbieter die Forderung zurückgezogen hat?

— Cash Flow ist König. Dividenden zahlen meinen Urlaub.
Zuletzt bearbeitet von Dieter H. am 28. Mär 2025, 07:29 – Grund: Klarstellung zur Beweislastfrage ergänzt

Oh, das sind ja viele hilfreiche Antworten, danke! Ich lese alles durch.

@Dividenden_Dieter: Ja, ich habe tatsächlich noch ein Schreiben von dem Mobilfunkanbieter (war Vodafone), in dem steht, dass die Forderung "storniert" wird und ich nichts schulde. Das habe ich damals aufgehoben, weil mein Sohn gesagt hat "Mutter, sowas wegschmeißen kommt nicht in Frage". Gut, dass ich auf ihn gehört hab!

Ich werde jetzt erstmal die kostenlose Selbstauskunft beantragen, wie @Schnellrechner_Silvio geschrieben hat. Und dann schaue ich mir an, was da genau drin steht. Das Vodafone-Schreiben lege ich schon mal bereit. Bin gespannt was ich da finde... wenn man mit 68 noch SCHUFA-Detektivin wird 😄

— Mit 68 noch was dazulernen – warum nicht!

Da @SparstrumpfSigrid das Schreiben von Vodafone noch hat: Das ist Gold wert. Konkret empfehle ich folgenden Weg:

  1. Selbstauskunft bei der SCHUFA beantragen (kostenlos, dauert ca. 2-3 Wochen per Post oder sofort online über das SCHUFA-Portal).
  2. Den genauen Eintrag identifizieren — Datum der Eintragung, Datum der Erledigung, Name des Gläubigers.
  3. Schriftlichen Widerspruch an die SCHUFA senden mit dem Argument, dass die Forderung nie berechtigt war (DSGVO Art. 17 — Recht auf Löschung). Vodafone-Schreiben als Anlage beifügen.
  4. SCHUFA hat 4 Wochen Zeit zur Prüfung. Reagieren sie nicht oder ablehnen ohne Begründung: Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz (SCHUFA hat Sitz in Wiesbaden, fällt unter hessische Aufsicht).

Das klingt aufwändig, ist aber machbar. Und wenn der Eintrag wirklich auf einer zurückgezogenen Forderung basiert, stehen die Chancen sehr gut.

— Wer nicht vergleicht, zahlt drauf.

Sigrid, ich kenn das Gefühl! Mir ist ähnliches passiert vor zwei Jahren, auch wegen so einem alten Kram. Ich hab damals einen Brief per Einschriben an die SCHUFA geschickt mit allem drum und dran. Hat funktioniert, aber hat fast 2 Monate gedauert bis ich Antwort bekam.

Was mir dabei geholfen hat: Ich bin zu einer Verbraucherzentrale gegangen. Die haben den Brief mit mir zusammen aufgesetzt. Kostet glaub ich ein paar Euro für die Beratung aber die wissen genau was reinmuss. Für dich als Rentnerin könnte das auch ein guter Weg sein, dann muss man das nicht alleine durchwurschteln 😊

— Gold ist krisensicher – mein Mann sagt das seit 40 Jahren.

Was mich bei dem ganzen Thema immer wieder aufregt: Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen, das Daten über uns sammelt und damit Geschäfte macht — und wir haben kaum Kontrolle drüber. Das ist schon ein starkes Stück.

Aber gut, Sigrid, praktisch gesehen: Das mit dem Vodafone-Schreiben ist dein Ass im Ärmel. Einschreiben an die SCHUFA, Löschung verlangen, und wenn die nicht spuren: Verbraucherzentrale oder direkt Datenschutzbehörde. Du bist im Recht, also bleib hartnäckig.

Für die Wohnungssuch in der Zwischenzeit: Probier mal privat inserierte Wohnungen statt Makler. Manche ältere Vermieter fragen gar keine SCHUFA ab, die schauen sich lieber den Menschen an.

— Mit 67 in Rente – die Politiker können mich mal.

@Renten_Rebell_Rolf stimmt, privat ist oft besser. Hab meine letzte Wohnung auch privat gefunden, kein Makler, kein SCHUFA-Zirkus. Der Vermieter wollte nur Einkommensnachweis und fertig.

Sigrid du kannst auch einfach bei der ersten Wohnungsbesichtigung direkt sagen: "Ich hab ein altes SCHUFA-Thema, das ist aber bereinigt, hier ist der Nachweis." Manche Vermieter schätzen das wenn man ofen ist anstatt dass die selbst draufkommen. Hab ich ma von nem Kollegen gehört hat geklappt.

— Auf der Autobahn und beim Sparen – Vollgas!

Um hier etwas Ordnung in die rechtliche Einordnung zu bringen:

1. Ein Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen oder eine Ablehnung zu begründen. Das Mietrecht gibt dem Vermieter weitgehende Freiheit bei der Auswahl des Mieters — Grenzen setzt lediglich das AGG bei diskriminierenden Merkmalen.

2. Ein SCHUFA-Eintrag, der auf einer nie berechtigten Forderung basiert, ist datenschutzrechtlich angreifbar. Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO — unzulässig verarbeitete Daten müssen gelöscht werden.

3. Die SCHUFA-Ombudsstelle (Hinweis von @DispoZinsHasser_Dierk) ist tatsächlich ein sinnvoller Zwischenschritt vor einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Der Weg, den @Zinsjäger_Joachim beschrieben hat, ist korrekt und vollständig. Dem ist nichts hinzuzufügen.

— Fakten statt Gefühle – immer.

Ich frag mich eigentlich wie viele Leute in sowas reinlaufen ohne es zu wissen. Ich hab noch nie meine SCHUFA-Selbstauskunft abgerufen, glaube ich zumindest. Vielleicht sollte ich das mal tun...

Sigrid, viel Erfolg jedenfalls. Das Vodafone-Schreiben klingt nach einem klaren Fall. Wenn die die Forderung selbst zurückgezogen haben, sollte die SCHUFA das auch löschen müssen.

— ETF ist für die Masse. Ich kenn meine Aktien persönlich.

@EinzelaktienEgon bro check das mal ASAP, ich hab das letzte Jahr gemacht und hatte tatsächlich einen Eintrag drin von einem alten Streamingdienst den ich gar nicht mehr kannte 😳 war zum Glück schon als erledigt markiert aber trotzdem wtf

Sigrid seriously: einmal im Jahr Selbstauskunft holen ist so basic wie Reifendruck prüfen. Kostet nix und man weiß was Sache ist 🙏

— Buy high, sell lower – ich lerne noch 😅

Ich hab das mal für eine Freundin durchgekämpft, sehr ähnliche Situation. Ein paar praktische Hinweise die ich dabei gelernt hab:

  • Die kostenlose Selbstauskunft ("Datenkopie") kommt per Post in ca. 2 Wochen — wer es schneller braucht, kann über das SCHUFA-Online-Portal "MeineSchufa" schauen, aber da kostet die ausführliche Ansicht Geld. Für den Widerspruch reicht die kostenlose Version.
  • Beim Widerspruch unbedingt per Einschreiben mit Rückschein schicken — damit du den Eingang beweisen kannst.
  • Den Widerspruch gleichzeitig an SCHUFA UND an Vodafone schicken, da Vodafone als "Gläubiger" den Eintrag gemeldet hat. Vodafone muss dann ggf. gegenüber der SCHUFA bestätigen, dass die Forderung nie berechtigt war.

Bei meiner Freundin hat das 5 Wochen gedauert und der Eintrag war weg. 🎉

— Aktien kaufen statt Schuhe. Na ja. Manchmal. 👠📊
Zuletzt bearbeitet von Antonia am 10. Jul 2025, 04:45 – Grund: Tippfehler

Einen Aspekt hat hier noch niemand erwähnt: Sollte die SCHUFA den Löschantrag ablehnen und man sich im Recht fühlt, gibt es die Möglichkeit einer Klage vor dem Amtsgericht. Bei klaren Fällen — zurückgezogene Forderung, vorhandener Nachweis — haben Kläger durchaus Erfolg gehabt. Das Amtsgericht Wiesbaden ist hier zuständig, da die SCHUFA dort ihren Sitz hat.

Das ist natürlich der letzte Schritt, und bei dem geschilderten Sachverhalt sollte es dazu gar nicht kommen. Aber es ist gut zu wissen, dass man nicht einfach machtlos ist.

— Dividenden sind kein Kinderspielzeug.

Sorry für den Doppelpost, aber ich wollte noch ergänzen: Es gibt auch den Verein "SCHUFA-Opfer" (schufa-opfer.de) — klingt dramatisch, aber die haben dort tatsächlich Musterbriefe und Erfahrungsberichte von Leuten die erfolgreich Einträge löschen ließen. Für jemanden der das zum ersten Mal macht echt hilfreich um zu sehen wie andere das formuliert haben. 👍

@SparstrumpfSigrid du hast hier echt gute Karten mit dem Vodafone-Nachweis. Ich drück dir die Daumen!

— Freiberufler-Steuern: Jeden Monat ein neues Abenteuer.
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