Dorothea E.
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📅 26. Nov 2024, 09:26 Themenersteller
#240
Hallo zusammen,
ich sitze gerade über meiner Steuersituation und merke, dass ich beim Thema Freistellungsauftrag etwas unsystematisch vorgegangen bin. Vielleicht kann mir jemand helfen, das zu sortieren.
Ich habe Depots bei drei verschiedenen Brokern: ein älteres Depot bei der DKB, ein neueres bei Trade Republic und ein Dividenden-Depot bei der Comdirect. Die 1.000 € Freistellungsauftrag (als Ledige) habe ich irgendwann mal so aufgeteilt: 400 € DKB, 400 € Trade Republic, 200 € Comdirect. Das war damals eher geschätzt als berechnet.
Jetzt läuft das Dividenden-Depot besser als erwartet und ich schätze, dass ich dort dieses Jahr vielleicht 350–400 € an Dividenden kassiere. Der Freistellungsauftrag bei der Comdirect reicht da also nicht mehr.
Meine Fragen:
- Gibt es eine sinnvolle Strategie, wie man den Betrag aufteilt?
- Was passiert eigentlich, wenn ich bei einem Broker den Freistellungsauftrag überschreite – wird dann automatisch Steuer einbehalten?
- Lohnt es sich, alles auf einen Broker zu bündeln, nur um die Verwaltung zu vereinfachen?
Ich kann die Aufteilung noch bis zum 31. Dezember ändern, soweit ich weiß. Aber ich bin mir nicht sicher, wie rückwirkend das funktioniert.
Danke schon mal für eure Erfahrungen.
— Dividenden sind mein Gehalt im Ruhestand.
Detlef P.
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📅 26. Nov 2024, 23:26
#241
Dorothea, das ist gar nicht so kompliziert, wie es sich anfühlt. Kurz zum Ablauf:
Wenn du bei einem Broker den Freistellungsauftrag überschreitest, behält der Broker automatisch 25% Abgeltungsteuer + Soli (also effektiv ~26,375%) auf den Teil ein, der über deinem eingetragenen Betrag liegt. Das Geld ist dann erst mal weg – du kriegst es aber über die Steuererklärung zurück, sofern du insgesamt unter 1.000 € geblieben bist.
Dein Problem ist also lösbar: Geh einfach auf das Online-Portal der Comdirect und erhöhe dort den Freistellungsauftrag. Gleichzeitig musst du bei DKB oder TR den entsprechenden Betrag kürzen, weil die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge 1.000 € nicht übersteigen darf. Das Finanzamt gleicht das ab – wer zu viel einträgt, dem wird's ggf. nachgelagert gestrichen.
Änderungen gelten übrigens ab dem Zeitpunkt, an dem sie beim Broker eingehen – also nicht rückwirkend. Für bereits abgeführte Steuer hilft nur die Steuererklärung.
— Dividenden sind mein zweites Gehalt – langsam, aber sicher.
Sigurd P.
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📅 27. Nov 2024, 20:26
#242
Naja, ich hab das bei mir einfach alles auf einen Broker gepackt. Weniger Frickelei. 😄
Drei Depots für Dividenden klingt nach viel Verwaltungsaufwand für überschaubaren Mehrwert. Warum eigentlich drei Stellen?
— Vertrau keinem Banker, der dir was verkaufen will.
RenditeRalf
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📅 28. Nov 2024, 05:26
#243
Ich ergänze mal die steuerliche Seite etwas präziser:
Zur Aufteilung: Es gibt keine vorgeschriebene Strategie – du kannst frei aufteilen, wie du möchtest. Die sinnvollste Methode ist, den Freistellungsauftrag dort zu konzentrieren, wo du die höchsten Kapitalerträge erwartest. Das klingt banal, ist aber der einzige rationale Ansatz.
Was passiert bei Überschreitung: Genau wie Detlef beschrieben hat – Steuerabzug an der Quelle. Wichtig: Du verlierst das Geld nicht dauerhaft, aber du hast einen Liquiditätsnachteil bis zur Veranlagung. Bei kleinen Beträgen vernachlässigbar, bei größeren Summen ärgerlich.
Rückwirkend: Nein. Änderungen des Freistellungsauftrags wirken nur ab dem Eingangsdatum beim Institut. Für bereits abgeführte Kapitalertragsteuer des laufenden Jahres gibt es nur einen Weg: Anlage KAP in der Steuererklärung.
Mein Tipp für deine konkrete Situation: Schau dir die Jahressteuerbescheinigungen der letzten zwei Jahre an. Daraus erkennst du, wo du tatsächlich wie viel Ertrag hattest. Dann teile entsprechend auf – mit einem kleinen Puffer nach oben.
— Steuern sparen ist die sicherste Rendite.
Finn
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📅 28. Nov 2024, 09:20
#244
@SkeptischerSigurd Drei Depots macht für Dividendeninvestoren manchmal Sinn – z.B. wenn Trade Republic für ETF-Sparpläne günstiger ist, aber die Comdirect bessere Dividendenaktien-Konditionen hat. Ist nicht unbedingt Chaos, sondern manchmal Optimierung. 😅
Zur Frage: Ich mach das bei mir so, dass ich immer Ende November kurz nachrechne, wo ich stehe. TR zeigt das ganz gut an im Dashboard. Dann schiebe ich noch schnell den Freistellungsauftrag zurecht, falls nötig. Nimmt 5 Minuten. Bei Trade Republic geht das übrigens komplett in der App – kein Brief, kein Fax, kein Mittelalter.
— FIRE mit 45 – oder ich versuche es zumindest.
Walter G.
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📅 18. Dez 2024, 09:20
#245
Ich möchte kurz auf die Frage eingehen, ob eine Konsolidierung auf einen einzigen Broker sinnvoll wäre.
Aus rein steuerlicher Sicht ist ein einzelnes Depot tatsächlich vorteilhaft: Der Broker verrechnet Gewinne und Verluste automatisch innerhalb des Depots (sogenannter interner Verlustverrechnungstopf). Bei mehreren Depots funktioniert das nicht – Gewinne bei Broker A und Verluste bei Broker B werden nicht automatisch saldiert. Man muss das selbst über die Steuererklärung geltend machen.
Das ist ein oft übersehener Nachteil der Depot-Verteilung. Wer nur Dividendeneinnahmen hat und keine Kursverluste realisiert, spürt das kaum. Bei aktiverem Handeln kann es aber relevant werden.
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Dorothea E.
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📅 18. Dez 2024, 17:20
#246
Danke schon mal für die schnellen Antworten – das hilft sehr.
@WeltportfolioWalter: Den Punkt mit den Verlustverrechnungstöpfen hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Ich realisiere eigentlich kaum Verluste, aber gut zu wissen. Ich werde das im Hinterkopf behalten.
@RenditeRalf_NRW: Die Idee mit den Jahressteuerbescheinigungen ist gut. Ich habe die der letzten zwei Jahre noch als PDF. Werde ich heute Abend mal raussuchen.
Noch eine Nachfrage: Gilt die 1.000-€-Grenze pro Person oder pro Depot? Ich frage, weil ich gelesen habe, dass man bei gemeinsamer Veranlagung mit einem Ehepartner 2.000 € hat – ich bin aber ledig. Ist die Grenze also wirklich hart bei 1.000 €?
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Nadja W.
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📅 18. Dez 2024, 21:00
#247
Ja, die 1.000 € gelten pro Person – unabhängig davon, wie viele Depots oder Konten du hast. Das ist der Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 EStG. Bei Ledigen 1.000 €, bei zusammenveranlagten Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnerschaften 2.000 €.
Das Finanzamt hat keinen automatischen Echtzeit-Überblick, ob du insgesamt mehr als 1.000 € eingetragen hast – aber die Banken melden die Freistellungsaufträge ans Bundeszentralamt für Steuern. Wenn du dort also 1.200 € verteilt hast, kann das beim nächsten Datenabgleich auffallen. In der Praxis passiert bei kleinen Überschreitungen oft wenig, aber korrekt ist es trotzdem nicht.
Also: Finger weg von Überschreitungen, auch wenn die Konsequenzen überschaubar sind. 😊
— Steuererklärung = Geld zurück. Meistens.
Lothar B.
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📅 31. Dez 2024, 21:00
#248
Ich mache das seit Jahren so: Ich schaue mir Anfang Dezember an, wo ich die höchsten laufenden Erträge erwarte, und passe dann die Verteilung an. Bei Dividendenwerten kann man das gut prognostizieren, weil die Ausschüttungen meist stabil sind.
Ein kleiner praktischer Hinweis: Bei der DKB kann man den Freistellungsauftrag online im Banking-Portal ändern – das geht schnell. Bei der Comdirect ebenfalls. Trade Republic hatte da mal eine leichte Verzögerung bei der Verarbeitung, also lieber nicht bis zum 30. Dezember warten.
Und noch was: Wenn du am Jahresende merkst, dass du bei einem Broker trotzdem zu viel Steuer abgeführt hast, lohnt sich die Anlage KAP wirklich. Ich hab da schon 80–90 € zurückbekommen, nur weil ich die Verlustverrechnungstöpfe aus verschiedenen Depots zusammengeführt habe. Kein Riesenbetrag, aber warum verschenken.
— 25 Jahre Sparplan – ich hab's gesehen.
Reiner G.
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📅 31. Dez 2024, 22:10
#249
Ich blick bei sowas ehrlich gesagt immer kurz nicht durch 😄 Aber mein Steuerberater hat mir mal gesagt: "Reiner, pack den ganzen Kram da hin, wo du am meisten verdienst." Und seitdem mach ich das so. Alles bei der Comdirect, 1000€ Freibetrag dort, fertig.
Drei Depots klingt nach doppelter Arbeit. Aber ich bin auch keiner, der optimiert – ich bin einer der investiert und dann vergisst. 😂
— Noch 3 Jahre und ich hör auf – wenn's klappt.
Karl D.
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📅 02. Jan 2025, 06:10
#250
@WeltportfolioWalter hat einen wichtigen Punkt angesprochen, den ich unterstreichen möchte: die Verlustverrechnungstöpfe.
Bei Trade Republic gibt es außerdem seit einiger Zeit auch Zinsen auf das Verrechnungskonto (aktuell je nach Marktlage 2-3%). Die laufen ebenfalls gegen den Freistellungsauftrag. Wer das vergisst und hauptsächlich Zinsen bei TR kassiert, aber den Freibetrag dort zu niedrig angesetzt hat, wundert sich am Jahresende über die Steuerabzüge.
Mein Vorschlag für Dorotheas konkrete Situation: Comdirect auf 400 € anheben, DKB auf 350 € senken, TR auf 250 € lassen – aber das hängt natürlich davon ab, wo die Zinsen und Dividenden tatsächlich anfallen.
— Miles & More oder Cashback – das ist hier die Frage.
Zuletzt bearbeitet von Karl D. am 02. Jan 2025, 08:19 – Grund: Zahlen korrigiert – hatte mich verrechnet
Gino B.
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📅 03. Jan 2025, 10:10
#251
Als jemand, der von innen in der Bank gearbeitet hat: Der Prozess mit dem Bundeszentralamt für Steuern ist wirklich automatisiert. Die Banken melden die eingerichteten Freistellungsaufträge elektronisch. Bei Überschreitung der 1.000 € bekommst du früher oder später eine freundliche Erinnerung vom Finanzamt – oder es wird schlicht bei der nächsten Veranlagung gegengerechnet. 😅
Was viele nicht wissen: Du kannst den Freistellungsauftrag auch unterjährig mehrfach anpassen. Es gibt keine Begrenzung, wie oft du das machst. Also einfach flexibel bleiben und bei Bedarf anpassen.
— Bank von innen kennen – und trotzdem klug anlegen.
Max K.
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📅 03. Jan 2025, 22:10
#252
Ich hab bei mir das selbe Problem gehabt – aber andersrum. Hab 800 € bei Trade Republic eingetragen, obwohl ich da kaum Erträge hatte, und 200 € beim Scalable, wo mein MSCI World ETF lag. Ergebnis: fast 60 € Steuer zu viel abgeführt, die ich dann über die KAP-Anlage zurückholen musste.
Moral von der Geschichte: Freistellungsauftrag dorthin, wo die Erträge wirklich sind. Klingt logisch, macht man aber nicht immer. 😅
— BAföG reicht nicht, also ETF.
Sigurd P.
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📅 03. Jan 2025, 22:33
#253
Also ich frag mich ehrlich, ob das ganze Depot-Splitting den Aufwand wert ist. Klar, Comdirect hat vielleicht bessere Konditionen für Dividendenaktien, aber dann zahlt man woanders mehr für Sparpläne... irgendwo muss man immer Abstriche machen.
Ich hab alles bei einem einzigen Neobbroker, zahle null Gebühren und muss mich um sowas hier gar nicht kümmern. Nicht für jeden die Lösung, aber manchmal ist einfach einfach besser.
— Vertrau keinem Banker, der dir was verkaufen will.
RenditeRalf
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📅 05. Jan 2025, 07:33
#254
Ich möchte noch einen Punkt ergänzen, der in diesem Thread noch nicht vorkam:
Wer Kirchensteuer zahlt, sollte beim Freistellungsauftrag auch das im Blick haben. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (8 oder 9 %, je nach Bundesland) wird automatisch einbehalten, sobald Kapitalertragsteuer fällig wird – also genau dann, wenn der Freistellungsauftrag überschritten ist. Das erhöht die effektive Steuerbelastung auf abgeführte Kapitalerträge je nach Konfession auf bis zu ~28 %. Ein Grund mehr, den Freistellungsauftrag sauber zu pflegen.
Für Dorothea konkret: Als Gymnasiallehrerin in NRW würde ich mal schauen, ob du im Kirchensteuerregister eingetragen bist – dann ist das Thema noch etwas drängender.
— Steuern sparen ist die sicherste Rendite.
Clemens (Mod)
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Aus: ohne Angabe
Dabei seit: 2019-09-15
📅 16. Jan 2025, 07:33
#255
Schöner Thread, gute Diskussion. Ich häng noch zwei Links zur offiziellen Quelle an, falls jemand nachlesen möchte:
- Bundeszentralamt für Steuern zur Freistellungsaufteilung: bzst.de
- § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag
Kurze Klarstellung für alle Mitleser: Der Freistellungsauftrag ist nicht dasselbe wie der Sparer-Pauschbetrag. Der Pauschbetrag ist der steuerliche Freibetrag (1.000 € / 2.000 €). Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an das Kreditinstitut, bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuer abzuziehen. Man kann mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Instituten einrichten, solange die Summe den Pauschbetrag nicht überschreitet.
Das wird in Foren oft durcheinandergeworfen – nur zur Sicherheit.
— Bitte Forenregeln beachten – danke fürs sachliche Diskutieren.
Nadja W.
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📅 16. Jan 2025, 13:33
#256
Sorry für den Nachklapp – aber ich stoße diesen Thread nochmal an, weil ich gerade in der Praxis genau so einen Fall hatte:
Kundin hatte 1.200 € Freistellungsaufträge verteilt (also 200 € zu viel), das Bundeszentralamt hat das beim Datenabgleich entdeckt. Sie bekam einen Bescheid mit Nachforderung für die zu Unrecht nicht einbehaltene Steuer auf die 200 € – also rund 53 € inkl. Soli. Kein Drama, aber lästig.
Also wirklich: die Summe aller Freistellungsaufträge im Blick behalten. Jahresanfang kurz prüfen, fertig.
— Steuererklärung = Geld zurück. Meistens.
Zuletzt bearbeitet von Nadja W. am 16. Jan 2025, 14:58 – Grund: Betrag präzisiert