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Zinsabschlag
 Ab 2009: Die Abgeltungsteuer
Anleger und Sparer haben ab Anfang nächsten Jahres nur noch einen einzigen
Steuersatz zu beachten.
Eine Broschüre zur neuen Abgeltungsteuer können Sie herunterladen
(PDF) oder bestellen.
Der Zinsabschlag ist eine besondere Form der Kapitalertragsteuer. Der Zinsabschlag in Höhe von derzeit 30 % wird für Zinseinkünfte, zum Beispiel aus Spareinlagen und festverzinslichen Wertpapieren, einbehalten. Der Zinsabschlag wird direkt von der Bank oder der Fondsgesellschaft an das Finanzamt überwiesen. Er ist wie die Kapitalertragsteuer auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer anrechenbar.
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