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Abgeltungsteuer
Seit dem 1. Januar 2009 hat sich die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland mit Einführung der Abgeltungsteuer deutlich vereinfacht. Die neue Steuer ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer sowie den Zinsabschlag. Von sämtlichen Erträgen, die ein Anleger aus Kapitalanlagen im Inland erzielt, wird die Steuer direkt abgezogen. Erfasst werden nicht nur Zinsen, Dividenden und Fondserträge, sondern auch – unter Wegfall der bisherigen Spekulationsfrist – Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Auch das bisherige Halbeinkünfteverfahren wird wegfallen. Für alle Kapitaleinkünfte gilt dann ein einheitlicher Steuersatz von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer), der deutlich unter dem Einkommensteuerhöchstsatz liegt.
Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
Der Steuerabzug erfolgt brutto, also ohne Berücksichtigung von Werbungskosten. Anleger können aber Verluste anrechnen und einen einheitlichen Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) auf alle Kapitaleinkünfte beim Steuerabzug – ähnlich dem heutigen Freistellungsverfahren (Freistellungsauftrag)– geltend machen. Nur wer auf Grund seiner geringen Einkünfte keine Einkommensteuer zahlt, unterliegt nicht der Abgeltungsteuer (Nichtveranlagungsbescheinigung).
Mit der Abgeltungsteuer wird das Ausfüllen der Steuererklärung für den Anleger einfacher. Indem die Bank einen bestimmten Prozentsatz seiner Kapitalerträge einbehält und direkt an die Finanzämter überweist, ist seine Steuerschuld für Kapitaleinkünfte komplett abgegolten. Diese müssen dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden.
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