|
38 Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13
23. Ändert sich die Besteuerung von privaten Rentenversicherungen?
Nein. Der Ertragsanteil der Rentenleistung unterliegt im Rahmen der sonstigen Einkünfte der tariflichen Einkommensteuer. Die Abgeltungsteuer greift hier nicht ein.
24. Ändert sich die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen?
Nein, wenn die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung von Kapitallebensversicherungen (insbesondere Mindestlaufzeit 12 Jahre, bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr) erfüllt werden: Leistungen aus vor 2005 abgeschlossenen Verträgen bleiben dann steuerfrei. Erträge aus danach abgeschlossenen Verträgen werden nur zur Hälfte im Rahmen der Veranlagung besteuert; die auf die gesamten Erträge vorab einbehaltene Kapitalertragsteuer von 25 % wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Werden die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung
nicht eingehalten, unterliegen die Erträge aus Kapitallebensversicherungen wie solche aus allen anderen Sparverträgen der Abgeltungsteuer.
25. Wie werden Ausschüttungen von Investmentfonds künftig behandelt?
Ausschüttungen von Investmentfonds werden seit Januar 2009 einheitlich mit der Abgeltungsteuer von 25 % versteuert. Lediglich für Kursgewinne, die Fonds bei der Veräußerung von vor 2009 erworbenen Wertpapieren erzielen („Altveräußerungsgewinne“), gilt eine Ausnahme: Sie können steuerfrei ausgeschüttet werden, wenn sie vom Fonds gesondert veröffentlicht werden. Dies gilt für in- und ausländische Fonds gleichermaßen.
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13
Diese Seite bookmarken bei...
|