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38 Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
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20. Was geschieht mit Sparplänen, die vor 2009 abgeschlossen wurden?
Der 1.1.2009 ist auch der Stichtag für Bank- und Investment-Sparpläne. Kapitalerträge, die vor diesem Stichtag anfallen, werden also nach altem Recht, danach zufließende Erträge nach neuem Recht besteuert.
Bei Wertpapieren, die im Rahmen eines Investment-Sparplans vor dem 1.1.2009 gekauft und nach diesem Stichtag außerhalb der Jahresfrist verkauft werden, muss der Anleger seine Kursgewinne nicht versteuern. Liegen in einem Depot Wertpapiere der gleichen Gattung, die vor und ab 2009 erworben wurden, so gelten bei einem späteren Verkauf für die Anwendung der Abgeltungsteuer die zuerst erworbenen Wertpapiere auch als zuerst veräußert (First-in-first-out-, kurz: FIFO-Prinzip).
21. Fallen auch Sparverträge über vermögenswirksame Leistungen und Bausparverträge unter die Abgeltungsteuer?
Ja, es gibt hier keine Sonderregelungen.
22. Was passiert mit Riester-Verträgen?
Im Unterschied zu anderen Sparplänen fällt für Riester-Verträge während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer an. Mit Beginn der Auszahlungsphase steht dem Anleger also das angesammelte Kapital ohne Steuerabzug zur Verfügung. Erst dann muss der Anleger die Riester-Auszahlungen im Rahmen der so genannten nachgelagerten Besteuerung als sonstige Einkünfte mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Die Abgeltungsteuer gilt für diese Einkünfte nicht.
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