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38 Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
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17. Gilt der Stichtag 1.1.2009 auch für Zertikate?
Für Zertifikate ohne Ertrags- oder Kapitalgarantie wurde als vorgezogener Stichtag der 14.3.2007 festgelegt: Nur für bis zu diesem Stichtag gekaufte Zertifikate ohne Ertrags- oder Kapitalgarantie gilt nach dem 1.1.2009 das alte Steuerrecht unbegrenzt, können also anfallende Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist immer steuerfrei eingenommen werden. Wurden solche Zertifikate nach dem 14.3.2007 und vor dem 1.1.2009 gekauft, können sie nach Ablauf der Spekulationsfrist nur noch bis zum 30.6.2009 steuerfrei veräußert werden.
18. Wie werden Finanzinnovationen, wie zum Beispiel Aktienanleihen, besteuert?
Bestimmte Anlageformen, die zu den so genannten Finanzinnovationen zählen – wie zum Beispiel Aktienanleihen oder Zerobonds –, wurden bereits frühere beim Verkauf unabhängig von der Haltedauer mit dem Zinsabschlag belastet. Seit dem 1.1.2009 fällt beim Verkauf solcher Wertpapiere dann die Abgeltungsteuer auf den Gewinn an.
19. Was passiert mit abgezinsten Anleihen, wie etwa Zerobonds, die ab dem 1.1.2009 fällig werden?
Erträge aus abgezinsten Anleihen, wie zum Beispiel Zerobonds, müssen generell bei Fälligkeit versteuert werden. Für solche ab dem 1.1.2009 fällig werdenden Anleihen wird die Abgeltungsteuer auf die Differenz zwischen Anschaffungs- und Einlösungswert berechnet – unabhängig davon, wann diese Anleihen gekauft wurden.
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