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38 Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
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14. Entfällt das Halbeinkünfteverfahren?
Ja, das bisherige Halbeinkünfteverfahren, nach dem Dividenden und Aktienkursgewinne nur zur Hälfte versteuert werden müssen, entfällt. Dividenden und Aktienkursgewinne werden in voller Höhe wie Zinserträge mit 25 % besteuert.
15. Gilt die Abgeltungsteuer auch für Kursgewinne aus dem Immobilienverkauf?
Nein. Hier bleibt es bei der bisherigen Regelung. Danach ist ein Gewinn aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig. Die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zum individuellen Steuersatz.
16. Was ist mit Aktien und anderen Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden?
Für Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 gekauft und nach dem 1.1.2009 – also nach Einführung der Abgeltungsteuer – verkauft werden, gilt aus Vertrauensschutzgründen das alte Steuerrecht weiter. Wer also Aktien oder verzinsliche Wertpapiere vor dem 1.1.2009 gekauft und länger als zwölf Monate im Depot liegen hatte, kann eventuell anfallende Kursgewinne auch in Zukunft zeitlich unbegrenzt steuerfrei einnehmen.
Eine Ausnahme ist allerdings für bestimmte Zertifikate vorgesehen, für die ein früherer Stichtag festgelegt wurde (siehe Frage 17). Eine weitere Sonderregelung gibt es für Spezialfondsanteile und für Anteile an bestimmten anderen Investmentvermögen, die spezielle Anlegerkreise ansprechen (Voraussetzung: besondere Sachkunde oder Mindestanteilswert 100.000 €). Diese unterliegen bei Verkauf ab dem 1.1.2009 nur dann nicht der Abgeltungsteuer, wenn sie vor dem 10.11.2007 erworben wurden.
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