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38 Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
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5. Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungsteuer?
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Also zum Beispiel Zinsen aus Fest- oder Termingeldanlagen, Sparverträgen, verzinslichen Wertpapieren, Zertifikaten oder Anleihen, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften, Dividenden aus Aktien sowie Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen, werden einheitlich von der Abgeltungsteuer erfasst.
6. Seit wann werden die neuen Regeln angewendet?
Die neue Steuer wurde zum 1.1.2009 eingeführt und gilt erstmals für nach dem 31. Dezember 2008 fällig werdende Zinszahlungen sowie ausgeschüttete Dividenden. Die neue, zeitlich unbegrenzte Kursgewinnbesteuerung erfasst alle Wertpapiere, die nach diesem Stichtag gekauft werden. In Ausnahmefällen sind von der Kursgewinnbesteuerung auch Wertpapiere betroffen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden (siehe Frage 16).
7. Wie wird die Abgeltungsteuer gezahlt?
Die Kreditinstitute werden die anfallende Steuer gleich bei der Gutschrift der Erträge abziehen. Das gilt dann auch für erzielte Kursgewinne: Die Bank wird bei einem Wertpapierverkauf die Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungskurs automatisch ermitteln und von diesem Gewinn unmittelbar die Abgeltungsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Im Prinzip ist die Steuerpflicht damit für den Anleger erledigt. Kapitalerträge und Kursgewinne müssen in der Regel nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. (Zur Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte: siehe Frage 28.)
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