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38 Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
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37. Muss bei einer Depotübertragung – zum Beispiel auf das Depot von einem Kind – Abgeltungsteuer gezahlt werden?
Ja, im Prinzip gilt dies als Verkauf. In Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Kurswert der übertragenen Papiere und deren Anschaffungskosten würde die Bank also automatisch Abgeltungsteuer einbehalten. Wenn es sich allerdings um eine unentgeltliche Übertragung, also eine Schenkung, handelt, kann dies der Bank im Vorfeld mitgeteilt werden. Das Kreditinstitut wird dann auf die Kursgewinnbesteuerung verzichten, muss jedoch das zuständige Finanzamt informieren.
38. Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben?
Kirchensteuerpflichtige haben ein Wahlrecht: Sie können die Kirchensteuer entweder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zahlen, indem sie den Gesamtbetrag der bereits einbehaltenen Abgeltungsteuer in der Steuererklärung angeben. Diesen Betrag werden ihnen die Kreditinstitute für diesen Zweck auf Wunsch bescheinigen.
Alternativ kann die Kirchensteuer auch vom Kreditinstitut direkt als Zuschlag auf die Abgeltungsteuer abgezogen werden, wenn dies vom Kirchensteuerpflichtigen gewünscht wird. Dies muss der Anleger allerdings unter Angabe seiner Konfession und des jeweiligen Kirchensteuersatzes vorher bei seiner Bank ausdrücklich beantragen.
Für im Ausland erzielte Kapitalerträge kommt die Erhebung der Kirchensteuer nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung in Frage.
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