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38 Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
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28. Fällt die Abgeltungsteuer auch bei ausländischen Kapitalerträgen an?
Ja. Bei ausländischen Wertpapieren, die in einem inländischen Depot liegen, wird die Abgeltungsteuer unmittelbar abgezogen. Wer Wertpapiere im Ausland verwahrt, muss die erzielten Erträge und Kursgewinne wie bisher in der Einkommensteuererklärung angeben. Ausländische Kapitalerträge werden aber dann wie inländische nur mit maximal 25 % besteuert.
29. Wird die im Ausland erhobene Quellensteuer in Deutschland angerechnet?
Bei ausländischen Wertpapieren im inländischen Depot wird der im Ausland erhobene, anrechenbare Teil der Quellensteuer unmittelbar beim Quellensteuerabzug berücksichtigt. Bei im Ausland erzielten Kapitalerträgen kann die hierauf angefallene ausländische Quellensteuer erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden.
30. Können Verluste aus Kapitalanlagen abgesetzt werden?
Ja. Verluste aus privaten Wertpapier- und Termingeschäften können wie Gewinne zeitlich unbegrenzt und in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Aktienverluste. Allerdings gibt es Einschränkungen bezüglich der Art der Einkünfte, mit denen Verluste verrechnet werden können (siehe Frage 31).
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