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38 Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer

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8. Gibt es den Sparer-Freibetrag weiterhin?

Ja, der Sparer-Freibetrag von 750 € und die Werbungskostenpauschale von 51 € werden zum „Sparer-Pauschbetrag“ zusammengefasst. Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von insgesamt 801 € pro Person und Jahr überschritten wird.

9. Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne?

Ja, Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne werden bis zur Höhe von 801 € jährlich (Sparer-Pauschbetrag) von der Einkommensteuer befreit.

10. Was passiert mit Freistellungsaufträgen?

Die bei Kreditinstituten gestellten Freistellungsaufträge sind weiterhin gültig. Denn auch mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge und Kursgewinne bis zur Höhe von 801 € jährlich (Sparer-Pauschbetrag) von der Einkommensteuer befreit. Damit die Bank wie bisher diesen Pauschbetrag schon beim Steuerabzug berücksichtigen und Erträge steuerfrei gutschreiben kann, muss der Kunde weiterhin einen Freistellungsauftrag vorlegen.

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