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38 Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
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1. Warum wurde die Abgeltungsteuer eingeführt?
Mit der Abgeltungsteuer wurde die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen neu geordnet und vor allem vereinfacht. Bisher wurden Kapitalerträge und Kursgewinne ganz unterschiedlich besteuert. Mit der Abgeltungsteuer ist damit Schluss: Zinsen, Dividenden und private Kursgewinne werden ab 2009 steuerlich gleichbehandelt.
2. Wie hoch ist der neue Steuersatz?
Der einheitliche Steuersatz für alle Kapitalerträge beträgt 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer, so dass die endgültige Belastung bei 28 % bis 29 % liegen kann.
3. Für wen gilt die Abgeltungsteuer?
Für alle Personen mit Privatvermögen mit Wohnsitz in Deutschland.
4. Warum heißt die neue Steuer Abgeltungsteuer?
Die neue Steuer hat „abgeltende“ Wirkung, das heißt, der Anleger hat nach dem Abzug der Abgeltungsteuer seine Steuerpflicht geleistet. Dagegen waren die bisherigen Steuerabzüge, wie der Zinsabschlag von 30 %, nur eine Vorauszahlung. Der Anleger musste die Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung letztlich mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern, so dass sie – oberhalb des Sparer-Freibetrages – mit bis zu 45 % belastet werden konnten.
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