Der VL-Vertrag - Sparen mit dem Chef

Für Berufsanfänger sind die vermögenswirksamen Leistungen (VL) ihres Arbeitgebers ein willkommener Grundstock für die erste Vermögensbildung. Vom VL-Sparen spricht man, wenn Arbeitnehmer Teile ihres Lohnes oder tarifvertragliche Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz anlegen.

Nicht jeder bekommt allerdings den Höchstbetrag von 40 € von seinem Arbeitgeber. Wie hoch die monatliche VL-Überweisung ausfällt, hängt vom Tarifvertrag der Branche ab, in der der Anleger beschäftigt ist.

Aber auch, wenn der Chef gar nichts dazugibt, kann man einen VL-Vertrag abschließen und in diesen regelmäßig einzahlen. Denn dann legt unter Umständen der Staat mit der Arbeitnehmer-Sparzulage noch etwas obendrauf.

Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu bekommen, muss der Sparer einige Voraussetzungen erfüllen: Das Einkommen des Sparers darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (17 900 € für Ledige bzw. 35 800 € für Verheiratete). Und der Anleger muss einen Bausparvertrag abschließen oder einen VL-Sparvertrag zum Erwerb von Investmentfonds. Für die Sparbeträge gilt dann eine gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten VL-Bausparer vom Staat jährlich eine Förderung von 9 % für ihre Einzahlungen von 470 €, also bis zu 42 €. Alternativ oder auch zusätzlich können VL-Sparer einen Fondssparplan abschließen und bekommen 18 % auf Spareinlagen von maximal 400 €, also bis zu 72 € im Jahr.

Tipp: VL-Leistungen nicht verschenken

Wer von seinem Arbeitgeber VL-Leistungen bekommt, sollte diese auf keinen Fall verschenken, sondern einen VL-Vertrag bei seiner Bank abschließen. Das Geldgeschenk kommt übrigens auch Teilzeitkräften zugute, die einen VL-Anteil erhalten. Sogar Studierende können profitieren – vorausgesetzt, sie jobben neben der Uni und ihr Arbeitgeber zahlt VL.

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sehr VL-Sparen lohnt:

Langfristig besonders attraktiv für junge Berufstätig ist die Anlage des VL-Betrags in breit streuende Aktienfonds. Mit ihnen waren in den vergangenen 30 Jahren im Durchschnitt etwa acht Prozent jährliche Rendite Worterklärung möglich. So konnten aus 40 Euro monatlich nach 30 Jahren gut 56.000 Euro werden. Voraussetzung: Die VL-Sparer haben ihre VL zwischenzeitlich nicht angetastet. Wer ab dem 25. Lebensjahr 40 Jahre lang diese Leistungen in Aktienfonds anlegt - insgesamt also 19.200 Euro -, hat demnach gute Chancen, mit 65 Jahren über ein Kapital von über 100.000 Euro zu verfügen. Damit können geduldige Langfristsparer beispielsweise ihre Altersvorsorge aufstocken.

Bei Sparkonten mit einer vereinbarten Kündigungsfrist kann der Anleger frühestens sechs Monate nach der Einzahlung des Sparbetrags von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Auch hier gilt: Wer will, kann auch früher über sein Geld verfügen, muss allerdings eine Kürzung der vereinbarten Zinsen um einen Vorschusszins in Kauf nehmen.

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