Der Optionsschein - Spekulieren auf die Zukunft

Bei Optionsscheinen kauft der Anleger eine verbriefte Option. Er erwirbt das Recht, nicht aber die Pflicht,

  • eine bestimmte Menge
  • einer bestimmten Ware (Basiswert)
  • zu einem vorher festgelegten Preis
  • an bzw. bis zu einem im Voraus festgelegten Zeitpunkt
  • zu beziehen bzw. zu verkaufen.

Als Basiswert kommen zum Beispiel Aktien oder Währungen in Frage. Die meisten Optionsscheine sehen allerdings einen Barausgleich vor, so dass der Basiswert nicht geliefert wird. Zu unterscheiden sind Kauf- (Kaufoptionsschein oder Call Worterklärung) und Verkaufsrechte (Verkaufsoptionsschein oder Put Worterklärung. Käufer von Call- und Put-Optionsscheinen haben jeweils verschiedene Markterwartungen hinsichtlich der Preisentwicklung des zu Grunde liegenden Investitionsobjektes. So erwartet ein Call-Käufer steigende Kurse, der Put-Käufer spekuliert auf fallende Kurse.

Wenn der Anleger die Richtung der Kursentwicklung richtig eingeschätzt hat, kann er mit Hilfe der Hebelwirkung Worterklärung überproportionale Gewinne einfahren. Liegt er jedoch mit seiner Einschätzung falsch, macht er Verluste. Vorsicht: Diese Verluste können sogar den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bedeuten.

Optionsscheine besitzen wie Aktien eine Wertpapierkennnummer (WKN) bzw. eine ISIN Worterklärung und werden an Wertpapiermärkten gehandelt.

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