Das Bausparen - auf dem Weg zum Eigenheim

Ein Bausparvertrag ist für viele der erste Schritt, den Wunsch vom eigenen Heim Wirklichkeit werden zu lassen. Er sichert dem Sparer ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen über die gesamte Laufzeit. Darüber hinaus erhalten Bausparer zusätzliche Unterstützung vom Staat.

Und so funktioniert Bausparen: Ein Bausparvertrag kann bei einer Bank abgeschlossen werden, da fast alle Kreditinstitute Kooperationen mit Bausparkassen betreiben. Oder der Anleger wendet sich direkt an eine der Bausparkassen.

Beim Abschluss des Bausparvertrages werden die Bausparsumme und die Sparrate individuell an die Wünsche des Kunden angepasst. Der Bausparer zahlt mehrere Jahre lang regelmäßige Raten, bis er ein Mindestguthaben angespart und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht hat. Diese Zahl richtet sich nach der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Das Guthaben wiederum muss mindestens 40 bis 50 % der Bausparsumme decken.

Tipp: Sonderzahlungen

Normalerweise wird das Bausparguthaben durch monatliche Zahlungen angespart. Es ist allerdings auch möglich, Sonderzahlungen zu leisten oder das vertragliche Mindestbausparguthaben durch eine Einmalzahlung zu erbringen, um möglichst schnell alle Anforderungen für die Zuteilung des Darlehens zu erfüllen.

Der Sparzins für den Bausparvertrag variiert je nach gewählter Tarifvariante und Marktlage. In einer Hochzinsphase mag die Verzinsung im Vergleich zu anderen Anlageformen niedriger sein, aber dafür hat man später auch die Möglichkeit, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. In einer Niedrigzinsphase, wie wir sie in Deutschland in den letzten Jahren hatten, konnte ein Bausparvertrag auch als reiner Sparvertrag – also ohne die Absicht, später ein Darlehen aufzunehmen – durchaus attraktiv sein.

Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest, sondern ist vielmehr davon abhängig, wie viel Guthaben der Bausparkasse zu den jeweiligen Zuteilungsterminen insgesamt zur Verfügung steht. Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Dies hängt zum einen von der Anzahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge ab, zum anderen von der Höhe der jeweils von allen Bausparern eingezahlten Bausparguthaben. Nimmt eine Bausparkasse also in Boomzeiten viel Geld ein, kann sie auch mehr Bauspardarlehen zuteilen.

Um die Reihenfolge der Zuteilung der Bauspardarlehen festzulegen, wird für jeden Bausparvertrag, der das Mindestansparguthaben und die Mindestwartezeit erreicht hat, eine Bewertungszahl am Bewertungsstichtag berechnet. Je mehr Bausparguthaben angespart wurde und je länger der Sparer schon auf eine Zuteilung wartet, desto höher fällt die Bewertungszahl aus. Übersteigt die Bewertungszahl die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl, kann sie das Bauspardarlehen zuteilen. Der Kredit ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben.

Ein Beispiel:

Sie schließen einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 100.000 € ab. 45.000 € sparen Sie durch monatliche Ratenzahlungen an. Wird der Bausparvertrag zugeteilt, erhalten Sie ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Höhe von 55.000 €.

Die Laufzeit des Darlehens liegt in der Regel bei acht bis zwölf Jahren. Die Auszahlung erfolgt normalerweise zu 100 %, da bereits bei Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr bezahlt wurde.

Wie ein Hypothekenkredit muss auch das Bauspardarlehen abgesichert werden. Dazu wird eine Grundschuld in Höhe des Kredites in das Grundbuch eingetragen.

Der Bausparer kann aber auch auf die Auszahlung des Darlehens verzichten und erhält in der Folge rückwirkend höhere Zinsen. Umgekehrt ist eine Kündigung vor der Zuteilung möglich, bringt aber meist Zinsnachteile mit sich. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Mindestwartezeit festgelegt, so dass die Zuteilung eines Bauspardarlehens frühestens 18 Monate nach Abschluss des Bausparvertrages erfolgen kann.

Wer seine persönliche Förderung und die optimalen Sparbeiträge berechnen möchte, kann hierzu einen Bausparrechner nutzen.

Bausparen mit staatlicher Hilfe top

Bausparen wird vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage bzw. der Wohnungsbauprämie unterstützt – auch wenn der Bausparvertrag letztendlich nicht für den Bau oder den Kauf einer Wohnung genutzt werden sollte.

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 € für Ledige bzw. 35.800 € für Verheiratete liegt. Im Rahmen eines VL-Bausparvertrages kann jeder bezugsberechtigte Arbeitnehmer in seiner Lohnsteuererklärung einen Zuschuss, die Arbeitnehmersparzulage, in Höhe von 42,30 € pro Jahr beantragen. VL ist das Kürzel für vermögenswirksame Leistungen.

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 € (Ledige) bzw. 51.200 € (Verheiratete) liegt, einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Diese beträgt maximal 45,06 € pro Jahr für Ledige und 90,11 € pro Jahr für Verheiratete. Diese staatliche Bausparförderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist.

Weitere Informationen zum Thema

Suche

Rechnermodule
icon
glossar
Glossarbegriffe mit AGlossarbegriffe mit BGlossarbegriffe mit CGlossarbegriffe mit DGlossarbegriffe mit EGlossarbegriffe mit FGlossarbegriffe mit GGlossarbegriffe mit HGlossarbegriffe mit IGlossarbegriffe mit JGlossarbegriffe mit KGlossarbegriffe mit LGlossarbegriffe mit MGlossarbegriffe mit NGlossarbegriffe mit OGlossarbegriffe mit PGlossarbegriffe mit RGlossarbegriffe mit SGlossarbegriffe mit TGlossarbegriffe mit UGlossarbegriffe mit VGlossarbegriffe mit WGlossarbegriffe mit XGlossarbegriffe mit Z

Audio/Podcast