Konto + Karte
pfeil Probleme mit einer Auslandsüberweisung – wo kann ich mich beschweren?

Wenn Sie mit Ihrer (inländischen) Bank eine Meinungsverschiedenheit bzgl. einer Überweisung oder eines Missbrauchs einer Zahlungskarte haben, können Sie sich in Deutschland an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden (Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, www.bundesbank.de)

Wenn es sich bei dem betroffenen Kreditinstitut um eines der Mitgliedsinstitute des Bankenverbandes handelt (www.bankenverband.de/Banken), kann die Kundenbeschwerdestelle angefragt werden. Hier bekommen Sie Hilfe auch bei der Suche nach der zuständigen ausländischen Beschwerdestelle, wenn Sie ein Problem mit einem ausländischen Kreditinstitut handelt.

Bei Problemen mit einer Bank in einem anderen europäischen Land gibt das FIN-NET Informationen über mögliche Ansprechpartner. FIN-NET ist ein von der Europäischen Kommission initiiertes Network, das anerkannte Schlichtungseinrichtungen im Finanzdienstleistungsbereich in der EU untereinander vernetzt. Informationen hierzu finden Sie unter http://finnet.jrc.it

pfeilWie kann ich Geld am günstigsten ins Ausland überweisen?

Mit der EU-Standardüberweisung können Überweisungen in Länder der Europäischen Union genauso einfach und kostengünstig wie innerhalb Deutschlands abgewickelt werden. Voraussetzung für eine EU-Standardüberweisung ist, dass der Betrag auf Euro lautet und 50.000 € nicht überschreitet. Für die automatisierte Bearbeitung müssen Bankkunden zudem die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) des Empfängers angeben. Diese unterscheiden sich von der üblichen Bankleitzahl und Kontonummer.

Die IBAN und BIC des eigenen Kontos bekommt ein Kunde von seiner Bank oder kann sie seinem Kontoauszug entnehmen. Die Angaben des Zahlungsempfängers erhält man ausschließlich von diesem selbst. Will man beispielsweise eine Rechnung aus dem Ausland bezahlen, sind die IBAN und BIC des Empfängers in der Regel auf der Rechnung oder dem Briefbogen zu finden.

pfeilIch habe Probleme mit meiner Bank, wo kann ich mich beschweren?

Alle Informationen rund um das Ombudsmannverfahren finden Sie hier: :

Pfeilhttp://www.bankenverband.de/ombudsmann

pfeilIch bekomme kein Konto bei einer Bank, was kann ich tun?

Da es heutzutage für jeden Bürger sehr wichtig ist, über ein Girokonto zu verfügen, gibt es eine Empfehlung der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zu diesem Thema. Mit dieser Empfehlung haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammenarbeitenden Verbände ihren Mitgliedsinstituten, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, empfohlen, jedem Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto – auf Guthabenbasis – einzurichten, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist.

Sofern die Eröffnung eines „Girokontos für jedermann“ durch ein Institut abgelehnt oder ein entsprechendes Konto gekündigt wurde, haben Sie die Möglichkeit, diese Entscheidung durch die zuständige Kundenbeschwerdestelle - unentgeltlich - überprüfen zu lassen. Weiterführende Informationen hierzu, die Anschriften der Kundenbeschwerdestellen und ein Beschwerdeformular zum Download bietet der ZKA auf seiner Internetseite unter dem Stichwort „Girokonto für jedermann“:

Pfeilhttp://www.zentraler-kreditausschuss.de

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