Einlagensicherung der privaten Banken
pfeilWie erfahre ich die Sicherungsgrenze einer Bank?

Die Sicherungsgrenze der von Ihnen gesuchten Bank können Sie beim Bankenverband über ein Mailformular abfragen.

PfeilSeite zur Abfrage der Sicherungsgrenzen

pfeilWie erfahre ich, ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört?

Eine aktuelle Übersicht der Banken, die dem Einlagensicherungsfond angehören, finden Sie bei uns online auf der Seite zur Abfrage der Sicherungsgrenzen.

PfeilSeite zur Abfrage der Sicherungsgrenzen

pfeilIch finde meine Bank nicht im Verzeichnis mitwirkender Institute - was nun?

In diesem Fall prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie bei Ihrer Suche den vollständigen Namen der Bank verwendet haben.

Befindet sich das gesuchte Institut nicht unter seinem vollen Namen in dem Verzeichnis mitwirkender Institute, gehört es dem Einlagensicherungsfonds nicht an.

Handelt es sich bei dem von Ihnen gesuchten Institut um eine Sparkasse, eine Volks- und Raiffeisenbank, eine öffentliche Bank oder eine private Bausparkasse, wenden Sie sich bitte an die folgenden Verbände:

  • für Fragen der Sicherungseinrichtung der Sparkassen:
    Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
    Postfach 110180
    10831 Berlin

  • für Fragen der Sicherung bei Volks- und Raiffeisenbanken (z.B. PSD-Banken, Sparda-Banken):
    Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.
    Postfach 300263
    10760 Berlin

  • für Fragen der Sicherung bei öffentlichen Banken (z.B. Postbank AG):
    Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands e.V.
    Postfach 110272
    10832 Berlin

  • für Fragen zur Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen:
    Verband der privaten Bausparkassen
    Klingelhöferstr. 4
    10785 Berlin

  • für Fragen zu Wertpapierhandelsunternehmen (z.B. Driver & Bengsch):
    EdW – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
    Postfach 04 03 47
    10062 Berlin
pfeilWie kann ich meine Ansprüche gegenüber der Kaupthing Bank geltend machen?

Die Kaupthing Bank, Niederlassung Deutschland, ist nicht der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen und wirkt auch nicht am Einlagensicherungsfonds deutscher Banken mit. Nähere Informationen zur Kaupthing Bank und zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

PfeilBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

pfeilSind Einlagen bei Zweigniederlassungen im Ausland auch geschützt?

Einlagen, die bei einer unselbstständigen Zweigstelle im Ausland (z.B. Aareal Bank AG Filiale Dublin oder ING DiBa Direktbank Austria) gehalten werden, sind im Rahmen der deutschen Sicherungsgrenze – die Sie per E-Mail abfragen können - geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit der Bankkunde hat.

pfeilWelche Einlagen werden vom Einlagensicherungsfonds geschützt?

Der Einlagensicherungsfonds schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.

Geschützt werden die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibung, werden hingegen nicht erfasst.

pfeilWerden auch Schuldscheindarlehen geschützt?

Schuldscheine, die von einer deutschen Bank emittiert werden, unterliegen als Schuldscheindarlehen grundsätzlich dem Schutzumfang des Einlagensicherungsfonds, sofern sie auf den Namen eines Kunden lauten. Hingegen werden Inhaberschuldverschreibungen nicht durch den Einlagensicherungsfonds geschützt.

pfeilWird mein Depot (Aktien, Renten, Investmentzertifikate etc.) vom Einlagensicherungsfonds geschützt?

Depots werden lediglich von der Bank verwaltet, sie bleiben aber im Eigentum des Kunden. Daher ist eine Sicherung nicht erforderlich. Im etwaigen Insolvenzfall können Sie die Wertpapiere schriftlich bei Ihrer Bank herausverlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen.

pfeilWas ist die Sicherungsgrenze?

Die Sicherungsgrenze entspricht 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Sofern die gesamten Einlagen eines Kunden nicht über dieser Grenze liegen, sind sie vollständig gesichert.

Im konkreten Beispiel bedeutet dies, dass bei einer Sicherungsgrenze von zehn Millionen Euro alle Kunden, deren Einlagen zehn Millionen Euro nicht übersteigen, vollständig geschützt sind. Mit anderen Worten: Auch wenn mehrere Kunden Einlagen in Höhe von jeweils neun Millionen Euro haben, sind sie vollständig abgesichert. Die Sicherungsgrenze bildet die Höchstgrenze der Absicherung für die Einlagen jedes einzelnen Kunden.

pfeilKann sich die Sicherungsgrenze einer Bank ändern?

Ja, die Sicherungsgrenze kann sich ändern, da sie abhängig vom haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank ist. Verändert sich das Eigenkapital, z. B. durch eine unterjährige Kapitalerhöhung, verändert sich auch die Sicherungsgrenze.

pfeilMuss mir die Bank eine Änderung der Sicherungsgrenze mitteilen?

Die Banken sind nicht verpflichtet, ihre Kunden über jede Veränderung der Sicherungsgrenze zu informieren. Sinkt jedoch die Sicherungsgrenze einer Bank so weit, dass Einlagen nicht mehr vollständig geschützt werden, müssen die hiervon betroffenen Kunden benachrichtigt werden.

Aufgrund der Höhe des vorgeschriebenen haftenden Mindesteigenkapitals einer Bank ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass ein normaler Privatanleger hiervon betroffen ist. Die Bank hat darüber hinaus eine Informationspflicht, wenn sie ihre Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds vollständig beendet.

pfeilWas passiert, wenn meine Bank aus dem Einlagensicherungsfonds ausscheidet?

Einlagen, die vor Ausscheiden einer Bank aus dem Einlagensicherungsfonds bei dieser Bank getätigt wurden, genießen eine Art Bestandschutz. Dies bedeutet konkret, dass solche Einlagen bis zur Höhe der „alten“ Sicherungsgrenze bis zur Fälligkeit bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin voll durch den Einlagensicherungsfonds geschützt werden.

pfeilBei der Abfrage einer Sicherungsgrenze meiner Bank muss ich meinen Namen und meine Adresse angeben - warum?

Die Abfragemöglichkeit im Internet ist vom Verfahren her dem Austausch von schriftlichen Informationen per Brief nachempfunden. Danach erhält nur derjenige verbindliche Auskünfte, der sich mit seinem Namen und seiner Adresse zu erkennen gibt.

Die von uns gegenüber dem Anfragenden schriftlich erteilte Antwort zur Sicherungsgrenze wird im Hinblick auf einen etwaigen Entschädigungsfall aus Beweissicherungsgründen gespeichert. Zu anderen Zwecken werden die Daten nicht verwendet, insbesondere werden die Informationen nicht an Mitgliedsbanken oder Dritte herausgegeben.

pfeilGibt es eine Liste mit Sicherungsgrenzen aller am Einlagensicherungsfonds mitwirkenden Banken?

Nein, da der Bankenverband aus grundsätzlichen Erwägungen keine Gesamtlisten über die Höhe der jeweiligen Sicherungsgrenzen veröffentlicht, ist die Abfragemöglichkeit im Internet unter technischen und rechtlichen Aspekten die praktikabelste Lösung.

pfeilDer Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH - in welchem Verhältnis stehen sie zueinander?

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) existiert seit 1998 als gesetzliche Sicherungseinrichtung. Sie sichert 90 Prozent der Einlagen, maximal 20.000 Euro pro Einleger.

Die Institute gehören in der Regel sowohl der gesetzlichen Einlagensicherung der EdB als auch der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken an. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die Sicherung durch die EdB aufhört (Subsidiarität des Einlagensicherungsfonds).
Er übernimmt den 10-prozentigen Sicherheitsbehalt und die Einlagenteile, die die 20.000 Euro-Grenze übersteigen bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Im Entschädigungsfall erhält der Kunde die Entschädigung durch den Bankenverband aus einer Hand.

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