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Glossar: S
pfeilSchlusskurs
Schlusskurs

Letzter während der Börsenstunden für ein bestimmtes Papier mit fortlaufender Notierung festgesetzter Kurs.

pfeilSchuldverschreibung
Schuldverschreibung

Urkunde, in der sich der Aussteller den Inhabern gegenüber zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet.

pfeilSDAX®
SDAX®

Der SDAX® schließt sich an den MDAX® an und repräsentiert 50 kleinere Werte, auch Smallcaps genannt. Alle Unternehmen gehören klassischen Branchen an.

pfeilSelbstschuldnerische Bürgschaft
Selbstschuldnerische Bürgschaft

Hier muss der Bürge bereits die Kreditverpflichtungen übernehmen, wenn die Kreditforderung fällig gestellt ist. Er haftet also nicht ersatzweise nach, sondern in gleicher Weise wie der Hauptschuldner.

pfeilSqueeze-out
Squeeze-out

Bezeichnet den Ausschluss von Minderheitsaktionären einer Aktiengesellschaft. Ein Hauptaktionär hat die Möglichkeit zu einem Squeeze-out, wenn er mindestens 95 % des Grundkapitals der betroffenen Gesellschaft hält. Die Minderheitsaktionäre bekommen im Gegenzug für ihre Aktien eine Barabfindung, die die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft berücksichtigen muss. In Deutschland ist der Squeeze-out seit Anfang 2002 im Aktienrecht verankert. Notwendig für den Squeeze-Out ist ein Beschluss der Hauptversammlung.

pfeilStandardwerte
Standardwerte

Aktienwerte der großen Publikumsgesellschaften (Blue Chips).

pfeilStop-Buy-Order
Stop-Buy-Order

Kaufauftrag, der billigst ausgeführt wird, sobald der Kurs (Preis) ein gesetztes Limit überschreitet.

pfeilStop-Loss-Order
Stop-Loss-Order

Verkaufsauftrag, der bestens ausgeführt wird, nachdem eine bestimmte Preisgrenze unterschritten wird.

pfeilStückzinsen
Stückzinsen

Das sind die Zinsen, die für Schuldverschreibungen wie Anleihen, Pfandbriefe oder Obligationen seit dem Fälligkeitstag des zuletzt eingelösten Kupons aufgelaufen sind. Beim Kauf eines solchen Wertpapiers muss der Käufer die Stückzinsen an den Verkäufer zahlen.

pfeilSwap
Swap

Als Swap bezeichnet man den Tausch von Zahlungsverpflichtungen. Man kann dabei zwischen Zins- und Währungsswaps unterscheiden.

Ein Zinsswap ist eine Vereinbarung, die auf den Tausch von Zinsverbindlichkeiten ausgerichtet ist. Dabei werden variable oder feste Zinsverpflichtungen gegen meist identische Kapitalbeträge getauscht.

Bei einem Währungsswap liegen die zu tauschenden Verbindlichkeiten in verschiedenen Währungen vor.

 

Quelle: Das Bank- und Börsen-Abc, Bank Verlag

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