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Glossar: M
MDAX®
Der MDAX® (Midcap-Index) besteht aus 70 deutschen Standardwerten, die hinsichtlich Marktkapitalisierung und Börsenumsatz den DAX®-Aktien folgen. Auswahlkriterien für die Aufnahme eines Wertes sind in erster Linie Börsenumsätze der letzten zwölf Monate sowie die Börsenkapitalisierungen der Aktiengesellschaften.
Medaillen
Medaillen sind keine offiziellen Zahlungsmittel, haben also keinen Geld- oder Währungsbezug wie etwa Euro-Gedenkmünzen. Sie werden häufig zu besonderen Anlässen geprägt. Im Gegensatz zu Münzen gibt es keine Vorgaben darüber, wer Medaillen prägen darf. Angaben wie „offizielle Gedenkprägung“ oder „streng limitiert“ sind daher wenig aussagekräftig. Einen geregelten Markt für Medaillen gibt es nicht. Es handelt sich um reine Liebhaberstücke, die allein von Sammlern gekauft werden.
Mindesteigenbetrag
Die Basis für die Ermittlung des jährlichen Mindesteigenbeitrags der Riester-Rente ist das Bruttojahreseinkommen des Vorjahres – auch wenn die Einnahmen im aktuellen Jahr selbst erheblich niedriger sind.
Mobiles Banking, auch mBanking
Mit Mobilem Banking können Bankkunden Geld überweisen oder ihren Kontostand abfragen, wo immer sie möchten. Dazu brauchen sie eine Bank, die dieses Verfahren anbietet, ein WAP-fähiges Handy oder ein Smartphone wie zum Beispiel den MDA, einen Blackberry oder einen PDA. Per SMS erhalten sie eine mobile TAN, die nur für die jeweilige Transaktion gültig ist. Da in der SMS zusätzlich die Empfängerkontonummer und der Betrag übermittelt werden, sieht der Bankkunde direkt, ob die Überweisung richtig bei seinem Geldinstitut eingegangen ist.
mTAN, auch mobile TAN
Die mobile TAN erhält der Bankkunde für seine Online-Banking-Transaktion per SMS, welche nur für die jeweilige Transaktion gültig ist. In der SMS werden zusätzlich Empfängerkontonummer und Betrag übermittelt, so dass der Bankkunde direkt sehen kann, ob die Überweisung richtig bei seinem Geldinstitut eingegangen ist.
Mündelgelder
Unter einem Mündel versteht man einen Minderjährigen, der nicht durch seine Eltern, sondern durch einen Vormund gesetzlich vertreten wird. Der Vormund muss das Vermögen des von ihm betreuten Mündels besonders sicher anlegen. Ihm stehen deswegen aufgrund gesetzlicher Anordnung nur bestimmte Anlageformen offen. Hierzu zählen Anleihen des Bundes, der Länder oder auch Pfandbriefe und Kommunalobligationen. Außerdem dürfen Mündelgelder bei Sparkassen und bei anderen Kreditinstituten angelegt werden, die einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung (Einlagensicherungsfonds) angehören. Die Anlage von Mündelgeld in anderen Anlageformen – wie beispielsweise Aktien oder Investmentfondsanteilen – ist nur mit einer Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts möglich. Der Begriff mündelsichere Wertpapiere wird heute – über den Bereich des Vormundschaftsrechts hinaus – als Synonym für besonders risikoarme Anlageformen verwendet.
Quelle: Das Bank- und Börsen-Abc,
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