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Glossar: K
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus einer Versicherung zum finanziellen Hinterbliebenenschutz und einem Anlageprodukt. Der Versicherungsnehmer bekommt eine gesetzlich garantierte Mindestverzinsung der eingezahlten Beträge über die gesamte Laufzeit des Vertrags. Sie liegt derzeit bei 2,75 % im Jahr. Die Voraussetzungen zur Riester-Förderung erfüllt die Kapitallebensversicherung nicht.
Kapitalmarkt
Markt für jede Art von mittel- und langfristig zur Verfügung gestellten Geldmitteln. Im engeren Sinne Sammelbegriff für das Angebot von und die Nachfrage nach Wertpapieren.
Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ist die wohl meistbeachtete Kennzahl der Aktienanalyse. Das KGV errechnet sich aus dem aktuellen Börsenkurs, dividiert durch den für ein bestimmtes Jahr ausgewiesenen oder von Wertpapieranalysten erwarteten Gewinn pro Aktie. Je niedriger das KGV, desto preiswerter ist unter Ertragsgesichtspunkten eine Aktie. Ein Aktienvergleich anhand des jeweiligen KGV ist jedoch nur bei Papieren derselben Branche wirklich aussagekräftig, denn manche Branchen haben traditionell ein weitaus höheres KGV als andere.
Kurzläufer
Anleihen mit kurzer Laufzeit, in der Regel bis zu vier Jahren, wobei entweder die Restlaufzeit oder die (ursprüngliche) Gesamtlaufzeit gemeint ist.
Quelle: Das Bank- und Börsen-Abc,
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