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Glossar: H
Halbeinkünfteverfahren
Bis zum 31.12.2008 war das Halbeinkünfteverfahren gültig, danach wurden Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (Dividenden) nur in Höhe von 50% der Einnahmen - also zur Hälfte - besteuert. Die mit den Einnahmen im Zusammenhang stehenden Ausgaben konnten dementsprechend auch nur zu 50 % bei der Steuererklärung abgezogen werden. Gleiches galt für Kursgewinne bei Aktien (Steuer auf Veräußerungsgewinne).
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist quasi das Parlament der Aktionäre. In der jährlichen Versammlung können sie ihre Rechte als Anteilseigner ausüben. In ihr werden unter anderem die Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat gewählt, Beschlüsse über die Verwendung des Jahresgewinns der Dividende, und über Satzungsänderungen gefasst. Zudem entlastet die Hauptversammlung den Aufsichtsrat und Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr. Neben der regelmäßigen können auch außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden.
Hausse
Längere Zeit anhaltende, starke Kurssteigerungen an der Börse. Gegensatz zu Baisse.
Hebelwirkung
Fachleute sprechen auch vom so genannten Leverage-Effekt: Da der Preis des Optionsscheins im Vergleich zu dem des Basiswertes sehr niedrig ist, löst in der Regel jede Preisänderung beim Basiswert eine prozentual stärkere Veränderung des Optionsscheinpreises aus. Der Hebel wird berechnet, indem der Kurs des Basiswerts durch die Optionsprämie dividiert wird.
Quelle: Das Bank- und Börsen-Abc,
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