|
Neuer Arbeitsplatz - so nehmen Sie die Police mit
Wenn Sie eine betriebliche Vorsorge bereits abgeschlossen haben, ist die Police grundsätzlich auch bei einem Jobwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragbar.
Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, haben Arbeitnehmer grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Entweder können sie in ihren alten Vertrag aus eigener Tasche weiter einzahlen und dafür ggf. Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
- Oder sie nutzen bei unverfallbaren Ansprüchen
das neue Recht auf Portabilität und nehmen ihre Altersvorsorgeansprüche zum neuen Arbeitgeber mit. Der bisherige Vertrag wird dann aufgelöst und die Anwartschaft in einen Kapitalbetrag umgerechnet. Dieses Geld fließt in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers. Die Rente wird somit später aus einer Hand gezahlt.
- Last, but not least können sie die Verträge auch beitragsfrei stellen.
Die Neuregelung gilt für Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Rentenansprüche aus Direktzusagen und Unterstützungskassen können nur mitgenommen werden, wenn alter und neuer Arbeitgeber zustimmen.
Diese Seite bookmarken bei...
|