Die betriebliche Vorsorge - darauf haben Sie Anspruch

Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland wird vom Arbeitgeber organisiert und in der Regel auch finanziert. Sie trägt dazu bei, dass der Mitarbeiter bei Eintritt eines Versorgungsfalls, also bei Pensionierung oder Erwerbsminderung besser abgesichert ist bzw. das seine Hinterbliebenen im Falle seines Todes abgesichert sind. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, das heißt das Unternehmen entscheidet, ob es einen finanziellen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung aufbringt, welcher Personenkreis davon profitiert und in welchem Umfang Kapital bereitgestellt wird.

Der einzelne Arbeitnehmer hat seit dem 1. Januar 2002 jedoch das Recht, in gewissen Grenzen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu verlangen. Vorausgesetzt, er ist bereit, zur Finanzierung einen Teil seines Lohns oder Gehalts in Beiträge umzuwandeln, das heißt die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zu nutzen.

Der Arbeitgeber entscheidet zudem, auf welchem Durchführungsweg er eine Versorgungszusage trifft. Dies können Pensionskasse oder Pensionsfonds sein. Diese sind übrigens sogar dann noch abgesichert, wenn die Firma Pleite gehen sollte. Bietet der Arbeitgeber als betriebliche Altersversorgung weder Pensionskasse noch Pensionsfonds an, kann der Arbeitnehmer auf dem Abschluss einer Direktversicherung bestehen.

Um die betriebliche Vorsorge zu fördern, befreit der Staat die Arbeitnehmer von der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungen. Darüber hinaus ist bei den drei Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung zusätzlich die Riester-Förderung möglich. Wer in den Genuss dieser Förderung kommen will, muss aber selbstverständlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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