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Den Überblick behalten: staatliche Förderungen - Zulagen und Steuer- und Abgabenbefreiung
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Die Besteuerung kann – je nach Durchführungsweg – zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen und mit unterschiedlichen Vergünstigungen versehen sein. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die gezahlten Beiträge unter Umständen der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung können darüber hinaus im Rahmen der Riestervorsorge zusätzlich mit Zulagen und eventuell weiteren steuerlichen Vergünstigungen gefördert werden.
Einen Kurzüberblick über die wichtigsten Fakten, die seit 2005 gelten, finden Sie in der folgenden Tabelle:
Durch-
führungsweg |
|
Steuern +
Sozialabgaben |
Riester-
förderung
möglich |
Direkt-
versicherung |
Beiträge
Renten-
zahlungen |
Steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 €.
Sozialabgabenfrei bis zu 4 % der Beitragsbemesssungs-
grenze bis einschließlich 2008. Bei Arbeitgeberfinanzierung auch über 2008 hinaus.
Zu 100 % steuer- und sozialabgabenpflichtig |
Ja |
Pensions-
fonds |
Ja |
Pensions-
kassen
|
Ja |
| |
|
|
|
Unterstützungs-
kassen |
Beiträge
Renten-
zahlungen |
Unbegrenzt steuerfreie Beiträge aus Entgeltumwandlungen;
sozialversicherungsfrei für einen Beitrag in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die Sozialabgabenfreiheit gilt bis einschließlich 2008. Bei Arbeitgeberfinanzierung unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei.
Zu 100 % steuer- und sozialabgabenpflichtig. |
Nein |
Direkt-
zusage |
Nein |
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