Alles individuell: Besteuerung - aber auch Fördermöglichkeiten

Die Altersvorsorge ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Insbesondere auf die persönliche steuerliche Situation sollten die Vorsorgeangebote abgestimmt sein. Die rechtliche Grundlage hat der Gesetzgeber im Alterseinkünftegesetz geschaffen, mit dem Vorsorge- und Rentenbesteuerung auf eine neue Basis gestellt wurden. So müssen seit 2005 alle Rentenbezieher 50 % ihrer gesetzlichen Renten versteuern. Der steuerpflichtige Anteil wächst dann bis zum Jahr 2040 in 2- bzw. 1-%-Schritten auf 100 %. Im Gegenzug werden ebenfalls ab 2005 die Rentenbeiträge zunächst zu 60 % steuerlich freigestellt. Dieser Anteil wird jährlich um je zwei Prozentpunkte erhöht und erreicht im Jahr 2025 100 % (maximal 12.000 €).

Rentenbeginn Steuerpflichtiger
Teil der Rente
vor 2006 50 %
2006 52 %
2007 54 %
2008 56 %
2009 58 %
2010 60 %
2011 62 %
2012 64 %
2013 66 %
2014 68 %
2015 70 %
2016 72 %
2017 74 %
2018 76 %
2019 78 %
2020 80 %
2021 81 %
2022 82 %
Rentenbeginn Steuerpflichtiger
Teil der Rente
2023 83 %
2024 84 %
2025 85 %
2026 86 %
2027 87 %
2028 88 %
2029 89 %
2030 90 %
2031 91 %
2032 92 %
2033 93 %
2034 94 %
2035 95 %
2036 96 %
2037 97 %
2038 98 %
2039 99 %
2040 100 %

Eng verbunden mit der nachgelagerten Besteuerung sind auch die Fördermöglichkeiten. Denn der Staat will neben der gesetzlichen Rente immer mehr Menschen zur privaten und betrieblichen Vorsorge ermutigen. Dazu hat er nicht nur im Alterseinkünftegesetz eine ganze Reihe von Regelungen eingeführt.

Bei der privaten Vorsorge wurde beispielsweise die bereits bestehende Riester-Vorsorge berücksichtigt. Sparer erhalten hierbei Zulagen oder Steuererleichterungen. Mit der Förderung im Rahmen der Rürup-Rente können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige bestimmte private Altersvorsorgebeiträge bei der Steuererklärung absetzen.

Der Staat unterstützt zudem mit zahlreichen Fördermaßnahmen den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. Auch hier sollte man Steuervorteile und Ersparnisse bei den Sozialabgaben oder auch die Zulagen der Riester-Förderung für sich nutzen.

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