Gesetzlicher Schutz

In Deutschland verfügen alle Banken über eine gesetzliche Einlagensicherung. Diese garantiert dem Kunden einen Schutz von 90% seiner Einlagen – maximal jedoch 20.000 Euro. Dies ist festgelegt im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.

Anspruch auf eine Entschädigung haben alle Privatpersonen und Personengesellschaften. Der Schutz umfasst sämtliche Einlagenarten wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Bei den privaten Banken in Deutschland wird diese Aufgabe von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken übernommen.

Tritt ein Entschädigungsfall ein, weil sich zum Beispiel eine Bank in einem Insolvenzverfahren befindet, werden die Gläubiger von der Entschädigungseinrichtung unverzüglich darüber informiert und erhalten ein Angebot auf Entschädigung.

Die Adresse lautet:

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Burgstraße 28
10178 Berlin

Diesen Schutz bieten Banken zusätzlich

Viele Kreditinstitute haben Regelungen getroffen, um die Kundengelder über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus abzusichern:

Privatbanken können die Gelder ihrer Anleger über den Einlagensicherungsfonds deutscher Banken zusätzlich absichern.

Bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind die Einlagen indirekt gesichert, da die Institute selbst durch Stützungsfonds oder Garantiefonds der jeweiligen Gruppen vor einem Zusammenbruch geschützt sind.

Die Adressen:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Postfach 11 01 80
10831 Berlin

www.dsgv.de

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Postfach 30 02 63
10760 Berlin

www.bvr.de

Öffentliche Banken können Kundengelder beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands absichern.

Die Adresse:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
Postfach 11 02 72
10832 Berlin

www.voeb.de

Für Finanzdienstleister und für Kapitalanlagegesellschaften ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig.

Die Adresse:

EdW – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Postfach 04 03 47
10062 Berlin

www.e-d-w.de

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