Durch den Einlagensicherungsfonds deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zu einer Höhe von 30% des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank voll gesichert.
Hat eine Bank also eine Eigenkapitalsumme von 50 Mio €, sind die Einlagen eines jeden einzelnen Privatanlegers bis zu 15 Mio € gedeckt. Praktisch bedeutet das einen vollständigen Schutz der Einlagen.
Dieser Schutz umfasst alle Einlagen: also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, jedoch nicht die Einlagen anderer Banken.
Tipp: Depot
Die Sicherung des Depots ist nicht notwendig, da Banken die enthaltenen Papiere nur verwahren. Diese bleiben aber Eigentum des Kunden. Im Insolvenzfall können die Kunden ihre Papiere schriftlich zurückverlangen und auf eine andere Bank übertragen.
Die jeweilige Sicherungsgrenze kann sich ändern, da sie abhängig vom haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank ist. Sinkt das Eigenkapital, zum Beispiel durch eine Kapitalherabsetzung, sinkt folglich auch die Sicherungsgrenze.
Die Banken sind nicht verpflichtet, ihre Kunden über jede Veränderung der Sicherungsgrenze zu informieren. Sinkt jedoch die Sicherungsgrenze einer Bank so weit, dass Einlagen nicht mehr vollständig geschützt werden, müssen die hiervon betroffenen Kunden benachrichtigt werden. Auf Grund der Höhe des vorgeschriebenen haftenden Mindesteigenkapitals einer Bank ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass ein normaler Privatanleger hiervon betroffen ist.
Die Bank hat darüber hinaus eine Informationspflicht, wenn ihre Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds endet.
Außerdem gilt: Hat ein Bankkunde sein Geld bereits vor dem Herabsetzen der Sicherungsgrenze oder dem Ausscheiden seiner Bank aus dem Einlagensicherungsfonds angelegt, genießen seine Ersparnisse eine Art Bestandschutz. Konkret bedeutet dies, dass seine Einlagen bis zur Fälligkeit bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin voll durch den Einlagensicherungsfonds geschützt werden.
Ob auch Ihre Bank freiwillig am Einlagensicherungsfonds teilnimmt und bis zu welcher Grenze Ihr Guthaben bei dem Institut geschützt ist, können Sie per
Mail erfragen.