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Die Schuldnerberatung - professionelle Hilfe für den Notfall
Wer seine finanzielle Situation nicht mehr im Griff hat, sollte frühzeitig den Weg zu einer Schuldnerberatung antreten.
Zu empfehlen sind zum Beispiel folgende Anlaufstellen, die es fast in jeder größeren Stadt gibt:
- Rotes Kreuz,
- Arbeiterwohlfahrt,
- Caritasverband,
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband,
- Diakonisches Werk,
- Verbraucherzentrale und
- Sozial- und Jugendämter der Städte und Gemeinden.
Adressen von Schuldnerberatungen an Ihrem Wohnort liefert zum Beispiel die Datenbank der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
Zur Schuldnerberatung nehmen Sie alle nötigen Belege mit:
- Gehaltsbescheinigung,
- Verträge,
- Rechnungen,
- Mahn- und Vollstreckungsbescheide,
- Urteile,
- den Briefwechsel mit dem Gläubiger und
- eine Liste mit den monatlichen Einnahmen und Ausgaben.
Nachdem sich der unabhängige Experte einen aktuellen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben sowie über den Schuldenstand verschafft hat, wird geprüft, ob die Forderungen berechtigt sind. Im nächsten Schritt wird gemeinsam mit dem Schuldner ein Haushaltsplan aufgestellt, bei dem die Berater versuchen, Einsparmöglichkeiten und neue Einnahmequellen zu finden. Danach wird ein Schuldenplan entwickelt, um realistische Rückzahlungsvarianten und Wege zur Schuldenregulierung herauszufiltern. Zudem vermitteln die Berater Hilfe zur Selbsthilfe, damit der Betroffene in Zukunft seine finanziellen Angelegenheiten eigenständig regeln kann, und übernehmen auch die Verhandlungen mit den Gläubigern.
Seit Januar 1999 haben überschuldete Personen zudem die Möglichkeit, einen Neuanfang zu wagen. Denn dank der neuen Insolvenzverordnung können nun auch Privatleute Konkurs anmelden und sich nach einer Frist von sieben Jahren von ihren restlichen Schulden befreien lassen.
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