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Vorsicht Schulden - bevor nichts mehr geht
"Überschuldung" ist ein häufig benutztes Wort in den vergangenen Jahren. Doch was bedeutet das eigentlich? Überschuldet ist derjenige, der nach Abzug der Lebenshaltungskosten seine Schulden nicht mehr fristgerecht tilgen kann. Oder anders formuliert: Die zu leistenden Ausgaben sind höher als die Einnahmen.
Meist gibt es nicht nur eine Ursache für die Überschuldung, sondern ein ganzes Bündel. Dieses führt dazu, dass Zahlungsverpflichtungen nicht mehr dauerhaft geleistet werden können. Viele Schuldner sind angesichts der Mahnungen, Zahlungserinnerungen und -aufforderungen überfordert und reagieren falsch oder gar nicht. Bis irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Dabei haben die Gläubiger – Händler, Vermieter oder Finanzierungspartner – das Recht, ihre Forderungen durchzusetzen. Zunächst schicken sie dem Schuldner schriftliche Mahnungen. Gibt es darauf keine Reaktion, folgen Mahnbescheide, die das zuständige Amtsgericht erlässt. Im Mahnbescheid sind der Betrag, die Verzugszinsen und die verursachten Kosten aufgeführt. Dabei gilt: Das Amtsgericht prüft nicht, ob der Anspruch auch gerechtfertigt ist. Dieses sollte aber in jedem Fall der Verbraucher tun. Er kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, wenn er Zweifel an der Höhe der Forderung, der Zinsen und der Kosten hat. Im nächsten Schritt beantragen die Gläubiger eine Pfändung im Rahmen der gerichtlichen Zwangsvollstreckung oder verlangen als letztes Mittel die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
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