Ein Hypothekendarlehen – auch Immobilien- oder Grundpfandkredit genannt – ist ein Kredit, der durch eine Immobilie abgesichert ist. Das Geld kann für viele Zwecke verwendet werden: zum Kauf oder Neubau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, zum Umbau oder zur Sanierung von Wohnhäusern, Eigentumswohnungen oder gewerblich genutzten Gebäuden. Auch die Ablösung eines anderen, teureren Kredits durch das Hypothekendarlehen ist möglich.
Der Vorteil dieser Kreditart: die lange Laufzeit
. Sie ermöglicht eine niedrige monatliche Abzahlung. Außerdem erhalten die Bankkunden durch einen relativ langfristig festgelegten Zinssatz Planungssicherheit für die Zukunft.
Der Kreditvertrag wird meist als so genanntes Annuitätendarlehen geschlossen.
Wie bei einem herkömmlichen Ratenkredit entscheiden die finanzielle Situation des Bankkunden und seine persönlichen Lebensumstände über die individuellen Konditionen. Außerdem gilt: Wer selbst ein bisschen Geld zur Immobilienfinanzierung beisteuern kann, verbessert seine Bonität
. Ideal ist eine Eigenkapitalquote von 20% der Finanzierungssumme.
Zusätzlich bewertet das Kreditinstitut auch den Zustand und den Wert der Immobilie, die der Absicherung des Hypothekendarlehens dienen soll.
Wichtige Voraussetzung für die Auszahlung eines Hypothekendarlehens ist auch, dass der Bauherr eine Gebäudeversicherung abschließt. Die Immobilie muss gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden ausreichend versichert sein. Im Schadensfall muss die Police die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken.
Ein Tipp: Im Zusammenhang mit dem Hypothekendarlehen können neben den Kreditzinsen weitere Kosten anfallen. Bitte berücksichtigen Sie diese bei der Berechnung des Kreditbetrags.
Die Vorfälligkeitsentschädigung
Wer seinen Bankkredit mit fester Zinsvereinbarung vorzeitig ablösen will, muss der Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese ist in §40 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Weitere Details der Berechnung hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen festgelegt.