Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA, ist einer von mehreren Anbietern in Deutschland, die Kunden vor einer Überschuldung und die Kreditinstitute vor Verlusten schützen sollen.
Kreditanträge und auch die Verträge mit Leasingunternehmen, Telefongesellschaften und Kreditkartenunternehmen enthalten eine so genannte SCHUFA-Klausel. Wer sie unterschreibt, willigt ein, dass seine Kreditdaten zum Beispiel an die SCHUFA übermittelt und bei Bedarf auch wieder abgerufen werden dürfen. Die Eröffnung des Girokontos, die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften – alle diese Vorgänge werden dort gespeichert. Zudem werden auch negative Auskünfte wie gesperrte Girokonten, Mahnbescheide, offene Rechnungen, Verfahren vor Gericht oder eidesstattliche Versicherungen vermerkt.
Eine solche Klausel ist fester Bestandteil eines Kreditvertrags. Ohne die entsprechende Unterschrift des Bankkunden vergeben die meisten Banken keinen Kredit.
Wer sich einen Überblick über seine eigenen finanziellen Verpflichtungen verschaffen will, kann eine Eigenauskunft einholen. Gegen eine Gebühr kann jeder per Internet (z. B. www.schufa.de), Fax oder Brief eine Selbstauskunft anfordern. Eine Kopie des Personalausweises – beide Seiten – ist zu senden an:
Verbraucherzentrum
SCHUFA
Postfach 56 40
30056 Hannover
Die SCHUFA teilt Ihnen mit, welche Angaben über Sie gespeichert sind, wer diese Daten gemeldet hat und wer innerhalb des letzten Jahres eine Anfrage gestellt hat. Die gespeicherten Informationen müssen laut Bundesdatenschutzgesetz nach einem bestimmten Zeitraum, spätestens nach fünf Jahren, gelöscht werden. Es gelten verschiedene Fristen.
Zudem bietet die SCHUFA den Verbrauchern eine Score-Berechnung an. Damit können sie herausfinden, wie hoch ihre Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt, ist. Es gibt verschiedene Scores für Banken, den Handel, den Versandhandel oder die Telefonfirmen.