|
Neue AGB
Zum 31. Oktober 2009 sind neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken in Kraft getreten. Damit setzen die Banken die Vorgaben der EU-Zahlungsdiensterichtlinie um, die nun auch im nationalen Recht in Deutschland gelten. Noch mehr Zahlungen können dann europaweit genauso schnell und sicher wie im Inland ausgeführt werden.
Das bedeutet aber auch: Mussten Bankkunden bisher beim Online Banking oder am Automaten in der Bank sorgfältig die Kontonummer des Empfängers bei Überweisungen prüfen, so gilt dies jetzt auch für diejenigen, die einen Überweisungsbeleg bei der Bank einreichen. Zuvor war bei beleghaften Überweisungen dagegen der Name des Empfängers maßgeblich. Um Überweisungen auf ein falsches Konto zu vermeiden, sollten Bankkunden deshalb stets Kontonummer und Bankleitzahl genau kontrollieren. Schließlich können ausgeführte Überweisungen im Gegensatz zu Lastschriften nicht widerrufen werden.
Der Vorteil der neuen AGBs für den Verbraucher: Überweisungen oder auch Kartenzahlungen werden nun europaweit ebenso schnell abgewickelt, wie es die Deutschen von ihrem Zahlungsverkehr bereits gewohnt sind - nämlich innerhalb von drei Geschäftstagen. Reicht der Kunde einen Überweisungsbeleg ein, beträgt die Frist höchstens vier Tage. Ab dem Jahr 2012 verkürzt sich die Frist auf einen, bzw. bei papierhaften Belegen auf zwei Geschäftstage.
Wer seine Bankkarte verliert oder wem sie gestohlen wird, haftet bei Schäden durch eine missbräuchliche Nutzung ab dem 31. Oktober 2009 mit maximal 150 € selbst. Alles was über diesen Betrag hinaus an Schaden entsteht, übernimmt die Bank. Das gilt allerdings nur für Schäden, die vor einer Sperrung der Karte eintreten. Sobald die Karte gesperrt ist, erhält der Kunde wie bisher eventuelle Schäden in vollem Umfang ersetzt.
Weitere Informationen zum Thema
Diese Seite bookmarken bei...
|