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Die Lastschrift - milliardenfach genutzt
Wenn ein Kunde regelmäßig zum Beispiel Strom- oder Telefonrechnungen bezahlen will, geht das am einfachsten per Lastschrift. Privatkunden nutzen dazu die Lastschrift per Einzugsermächtigung. Lastschriften per Abbuchungsauftrag werden hingegen in der Regel nur von Firma zu Firma erteilt. Die Lastschriften machen in Deutschland über 40 % aller Zahlungsverkehrstransaktionen aus. Es gibt damit über 7 Milliarden Lastschriften pro Jahr.
Bei der Einzugsermächtigung gibt der Kontoinhaber einem Dritten die schriftliche Erlaubnis, Geld von seinem Konto abzubuchen. Ob gegenüber dem Stromlieferanten oder dem Telefonunternehmen - diese Erlaubnis kann für einen einmal fälligen Betrag oder auch für mehrere Abbuchungen erteilt werden.
Wenn Bankkunden Einzugsermächtigungen erteilen, sollten sie immer dafür sorgen, dass ausreichend Geld auf ihrem Girokonto vorhanden ist. Weist das Konto für die unterschriebenen Einzugsermächtigungen nicht genügend Guthaben auf oder wird das eingeräumte Limit für den Dispokredit überschritten, darf die Bank die Abbuchung verweigern und die Lastschrift zurückgeben.
Tipp: Abbuchungen sorgfältig prüfen!
Bankkunden, die eine Einzugsermächtigung erteilen, sollten sehr sorgfältig ihre Kontoauszüge daraufhin prüfen, ob die richtigen Beträge zum richtigen Zeitpunkt abgebucht wurden.
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