Girokonto für jedermann -
freiwilliges Angebot der Banken
Unabhängig von der Art und der Höhe der Einkünfte: Fast jeder Bundesbürger möchte heutzutage ein Konto führen.

Ob das Gehalt oder die Sozialhilfe, die Miete oder die Ratenzahlungen für die Baufinanzierung, die Telefonrechnung oder die Flatrate fürs Internet –alles läuft über das Girokonto.

Niemand soll von dieser Bankdienstleistung ausgeschlossen werden: Mit dem Girokonto für jedermann haben sich die deutschen Banken und Sparkassen deshalb 1995 freiwillig darauf verständigt, dass jede Person sich wenigstens ein Konto auf Guthabenbasis einrichten kann. Die Kunden erhalten damit die Möglichkeit, Gutschriften entgegenzunehmen, Barein- und -auszahlungen durchzuführen und Überweisungen in Auftrag zu geben. Eine Überziehung des Kontos muss das zuständige Kreditinstitut aber nicht zulassen.

Allerdings können Banken ablehnen, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Negative Auskünfte der SCHUFA sind kein Grund, die Führung eines solchen Kontos zu verweigern.

Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung eines Kontos insbesondere dann, wenn:

  • der Kunde die Leistungen des Kreditinstituts missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, wie Betrug, Geldwäsche oder Ähnliches,

  • der Kunde Falschangaben macht bei Daten, die für das Vertragsverhältnis wichtig sind,

  • der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet,

  • das Konto für den bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht genutzt werden kann, weil es zum Beispiel durch Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang keine Umsätze geführt wurden,

  • nicht sichergestellt ist, dass das Institut die vereinbarten üblichen Entgelte für die Kontoführung und –nutzung erhält, oder

  • der Kunde auch im Übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.

Klappt es mit dem Girokonto für jedermann nicht, können sich Verbraucher bei der zuständigen Streitschlichtungsstelle beschweren. Bei den privaten Banken: Der Ombudsmann. Ihre Beschwerden werden mit höchster Priorität behandelt.

Mehr Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken auch in der Rubrik: Kunde und Bank.

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