Girokonten sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die Gelder auf Girokonten zählen zu den Sichteinlagen, die anders als Spareinlagen ohne Kündigungsfrist von den Banken jederzeit auszuzahlen sind. Der Bankkunde lässt darauf seine Einkünfte verbuchen und bezahlt davon seine monatlichen Ausgaben wie Miete oder Versicherungsbeiträge. Dies kann per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrifteinzug geschehen. Zahlungen mit der Bankkunden-, Kredit- oder GeldKarte bzw. Bargeldabhebungen am Geldautomaten werden über die persönliche Bankverbindung abgerechnet. Viele Banken stellen zudem dem Kontoinhaber einen speziellen Kredit zur Verfügung, den Dispositionskredit, kurz Dispo. Und auch bei Reisen ins Ausland leistet das Girokonto gute Dienste. So werden zum Beispiel oftmals Reiseschecks darüber abgerechnet.
Ein Girokonto zu eröffnen ist einfach: Man geht zur Bank seiner Wahl, erklärt, dass man ein Konto eröffnen will, erhält den dazu nötigen Antrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
, unterschreibt ihn und weist sich dazu mit dem Personalausweis oder Reisepass aus. Zudem wird die Bank in der Regel eine Kreditauskunftei (z.B. die SCHUFA) über bisherige Bankgeschäfte befragen. Statistisch gesehen hat jeder Bundesbürger mindestens ein Girokonto – Ende 2007 existierten nach Angaben der Deutschen Bundesbank mehr als 91 Millionen Girokonten in Deutschland. Jeder Dritte führt sein Konto mittlerweile sogar online, wie der Bankenverband in seiner Umfrage vom Mai 2006 feststellte. Bei den Internetnutzern ist es sogar jeder Zweite.
Der Inhaber eines Girokontos hat auch die Möglichkeit, mit einer Bankvollmacht eine andere Person zu berechtigen, in seinem Namen Geschäfte vorzunehmen, die mit der Kontoführung in ummittelbaren Zusammenhang stehen. So darf der Bevollmächtigte zum Beispiel über Guthaben verfügen und das Konto sogar auflösen. Eine Kredit- oder Bankkunden-Karte (girocard, früher ec-Karte) kann er mit der Vollmacht dagegen nicht beantragen, da damit ein erhebliches Kreditrisiko verbunden ist. Auch kann der Bevollmächtige keine Kreditverträge im Namen des Unterzeichners abschließen.
Tipp: Bankvollmacht
Formulare für eine Kontovollmacht sowie speziell für den Fall der Vorsorge zugeschnittene Vorsorgevollmachten zur Regelung der Bankangelegenheiten gibt es bei Kreditinstituten. Eine erteilte Vollmacht kann der Kontoinhaber jederzeit widerrufen. Sie erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sondern sie bleibt für seinen Erben bis zu einem etwaigen Widerruf in Kraft.
Es ist ratsam, Vollmachten nur besonders vertrauenswürdigen Personen zu erteilen. Denn grundsätzlich kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht jederzeit Gebrauch machen. Der Kontoinhaber trägt zudem das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Bevollmächtigte gemäß einer etwaigen Weisung des Kontoinhabers die Vollmacht nur begrenzt einsetzen darf.
Wie viel ein Girokonto kostet, darüber gibt das Preis- und Leistungsverzeichnis
und der Preisaushang
Auskunft.
Seit mehr als zehn Jahren bieten die Banken auch eine Bankverbindung für Personen an, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind: das Girokonto für jedermann.
Die Preise – Vergleichen lohnt
Die Preise für ein Bankkonto unterscheiden sich nach den Kontomodellen der Banken, oftmals ausschlaggebend sind Nutzungsintensität und die in Anspruch genommenen Leistungen. Dabei kann der Kunde wählen, ob er alle Leistungen mit einer Monatspauschale abgegolten haben will oder ob er für jede Nutzung (z. B. Überweisungen, Schecks oder Auszüge und zum Konto gehörige Karten) extra zahlt.
Tipp: verschiedene Modelle
Vor Kontoeröffnung sollte man sich überlegen, was man von einem Girokonto erwartet. Es gibt die verschiedensten Kontomodelle. Man sollte prüfen, welche zu den eigenen Bedürfnissen passen.
Das Jugendgirokonto
Viele Banken bieten spezielle Girokonten für Jugendliche an. Im Unterschied zu normalen Konten, bei denen die Kontoführung in der Regel Entgelte kostet, sind sie meist gratis. Zudem werden Guthaben auf dem Jugendgirokonto vielfach schon ab dem ersten Euro verzinst.
Ansonsten bietet das Jugendgirokonto grundsätzlich die gleichen Funktionen wie das Girokonto für Erwachsene: Die Jugendlichen können Geld einzahlen und abheben, Daueraufträge einrichten, Überweisungen ausführen sowie mit ihrer Bankkunden-Karte und der Geheimzahl (PIN) am Automaten Geld abheben. Auch kann das Konto über das Internet online geführt werden. Einen Dispositionskredit erhalten Minderjährige aber nicht.
Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig und können das Konto daher nur im Beisein der Eltern, unter Vorlage eines Ausweises und mit Unterschrift der Eltern eröffnen. Auch dürfen Jugendliche nur so lange über das Girokonto verfügen, wie Guthaben vorhanden ist. Ist kein Geld drauf, bekommen sie weder Bargeld am Automaten, noch können sie mit der Kundenkarte einkaufen.
Weitere Informationen zum Thema